NRW macht Weg frei für Windräder im Wald

Das Land Nordrhein-Westfalen erlaubt ab Jahresende den Bau von Windrädern auf so genannten Kalamitätsflächen. Hierzu wird ein Erlass der Landesregierung erwartet. Er sieht zwei wichtige Änderungen beim Ausbau der Windenergie vor.
In NRW wird es in wenigen Tagen erlaubt sein, Windkraftanlagen auf Waldflächen zu bauen, die von Trockenheit, Stürmen oder Borkenkäfern geschädigt sind.
Auch die 1.000-Meter-Abstandsregel von Windrädern zu Wohnhäusern fällt weg, allerdings zunächst nur für das so genannte Repowern von Anlagen.
Die Änderung sei ein erster Schritt hin zur kompletten Abschaffung der 1.000 Meter-Abstandsregel, sagte NRW-Wirtschaftsministeriun Mona Neubaur (Grüne) am Montagabend in Düsseldorf.
„Mit unserem Mittelgebirgsprogramm hatten wir bereits 2020 deutlich gemacht, dass Bäuerliche Bürgerwindenergiekonzepte mit besonderem Blick auf den Wald große Chancen für den Klimaschutz und die Menschen vor Ort bieten", kommentierte Bauernpräsident Hubertus Beringmeier die Pläne. Wir begrüßen es sehr, dass geschädigte Waldflächen für Windenergie genutzt werden können und betroffene Waldbauern mit den Erlösen Wiederaufforstung finanzieren und Flächen langfristig sichern können“.
Waldbauern, die jetzt Windkraftanlage aus Kalamitätsflächen errichten wollen, steht die BBWind Projektberatungsgesellschaft mbH als Partner für „bäuerlichen Bürgerwind“ zur Verfügung. Das Unternehmen bietet eine kostenlose Erstberatung an.