OVG kippt niedersächsische Landesdüngeverordnung

Bei der Ausweisung der „Roten Gebiete“ unterliefen der Landesregierung laut Gericht gravierenden Rechtsfehler. Welche Aussagekraft hat der Urteil für NRW?
Das OVG Lüneburg hat die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete in Niedersachsen für unwirksam erklärt. Die Ausführungen des Gerichts sind hier nachzulesen,
Welche Schlussfolgerungen zieht der WLV aus diesem Urteil?
Es gilt, die schriftliche Urteilsbegründung und auch die Reaktion der niedersächsischen Landesregierung abzuwarten. Das OVG Lüneburg hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich zugelassen.
Der Einsatz der Landwirte trägt Früchte. Das gibt Hoffnung für die vielen Landwirte in Westfalen-Lippe, die einzeln oder gemeinschaftlich mit großem Einsatz den Klageweg beschreiten.
Der WLV erwartet, dass das Urteil des OVG Lüneburg die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern einmal mehr dazu bewegt, endlich eine verursachergerechte Betrachtung der Betriebe in den belasteten Gebieten auf den Weg zu bringen.
Eine unwirksame Gebietsausweisung für Niedersachsen würde das „Sicherheitsnetz“ gemäß § 13a (4) DüV auslösen, wonach bis zur nächsten Ausweisung jeder Grundwasserkörper mit mindestens einer belasteten Messstelle insgesamt als belastetes Gebiet gilt.
Die Kritik des OVG Lüneburg an der Gebietsausweisung in Niedersachsen ist nicht einfach auf NRW übertragbar, da NRW eine andere Methode gewählt hat. Niedersachsen hat bisher die Regionalisierung nach der Inverse Distance Weighting (IDW)-Methode gewählt, NRW grenzt die Gebiete nach hydrogeologischen und hydraulischen Kriterien um belastete Messstellen ab. Fälle, in denen über die Grenzen von Grundwasserkörpern hinaus abgegrenzt wurde (Kritikpunkt in Niedersachsen) sind uns in NRW nicht bekannt.
Inwiefern das Gericht die erhebliche Kritik der Landwirtschaft an Messstellen aufgegriffen oder gewertet hat, ist dem WLV nicht bekannt. In der Pressemitteilung des OVG wird das Thema nicht benannt.
Das OVG Lüneburg hat festgestellt, dass die mit der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete verbundenen Beschränkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit grundsätzlich mit dem Eigentumsrecht und der Berufsfreiheit der betroffenen Landwirte vereinbar sind. Der Grundwasserschutz und damit verbunden der Schutz der menschlichen Gesundheit verfolge hochrangige und damit in diesem Falle vorrangige Gemeinwohlziele.