NEU | 1. April 2025

Online-Beihilfeantrag der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen

Mit Änderung des Onlinezugangsgesetzes ist die Tierseuchenkasse NRW verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch über digitale Verwaltungsportale anzubieten.

Ab heute [01. April 2025] steht ein Onlineantrag für die Beantragung von Tierhalter-Beihilfen zur Verfügung. Für die Anmeldung verwenden Sie Ihre TSK-Nummer und Ihr dazugehöriges Kennwort. Nutzen Sie dafür folgenden Link:

https://nw.agrodata.de/login.

 

Beachten Sie zudem Folgendes:

  • Zukünftig können Anträge nicht mehr per Antragsformular via Post oder E-Mail beantragt werden.

  • Aktuell können nur Beihilfen, die Sie als Tierhalter selbst beantragen [Beihilfe zu Impfstoffkosten BTV-3 / Q-Fieber], über den Onlineantrag eingereicht werden.

  • Beihilfeanträge, die über die zuständigen Tierarztpraxen gestellt werden [Beihilfen für Probenentnahmen], müssen vorerst weiterhin über die entsprechenden Forderungsnachweise bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

  • Für die Nutzung des Onlineportals müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse authentifizieren. Somit erhalten Sie zukünftig wichtige Informationen, wie Beitragsbescheide oder Erinnerungen zu Tierzahlmeldungen, per E-Mail.

  • Die Leistungsbescheide werden vorerst weiterhin per Post zugestellt.

Weitere Informationen können Sie hier entnehmen.