Pflanzenschutzmittel-Kartell: Klagen sind weiter möglich

Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2020 gegen acht Großhändler für Pflanzenschutzmittel Bußgelder aufgrund verbotener Preisabsprachen verhängt. Bauern, die sich geschädigt fühlen, können nach wie vor Schadensersatzansprüche geltend machen.
Viele Landwirte werden derzeit von Anwaltskanzleien angesprochen, sich Sammelklagen gegen Pflanzenschutzmittel-Großhändlern anzuschließen. Aus der Entscheidung des Bundeskartellamts folgt, dass geschädigte Landwirte Schadensersatz geltend machen können.
Dem WLV liegen Angebote der „Unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz“ sowie der „Bäuerlichen Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell (BGG)“ vor. Angeboten wird einerseits der Forderungskauf, andererseits die Teilnahme an „Sammelklagen“.
Über Erfolgsaussichten kann der WLV keine Angaben machen. Es ist mit einer langen Verfahrensdauer zu rechnen. Angesichts der Prozessfinanzierung erscheint aber die Klageerhebung für Landwirte risikolos. Mit dem Forderungskauf besteht die Möglichkeit, ca. 20 Prozent der behaupteten Schadenersatzforderung sofort als Kaufpreis zu erhalten.