Positionspapier zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

WLV-Vorstand fasst Beschluss
Die Mitglieder des WLV-Vorstandes haben in ihrer Sitzung Anfang August ein Hauptaugenmerk auf die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gelegt. Angesichts der ambitionierten Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sowohl im Erneuerbaren Energiegesetz 2023 (EEG) als auch unabhängig hiervon in energiepolitischen Beschlüssen und Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene, gewinnt die Nutzung von Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV - FFA) zunehmend an Bedeutung. Diese Entwicklung sowie auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen führen zu einer vermehrten Nachfrage insbesondere auch nach landwirtschaftlich genutzten Flächen, wodurch Nutzungskonflikte entstehen können.
Zu der Thematik hat sich zwischenzeitlich eine kontroverse Diskussion entwickelt, welche zeigt, dass es begleitender Rahmenbedingungen bedarf, um Flächenkonkurrenzen zwischen Lebensmittelerzeugung und Energieerzeugung entgegenzuwirken sowie eine Akzeptanz für PV - FFA bei Landwirten wie Bürgern zu erzielen.
Zwar bietet der Ausbau von PV - FFA ein weiteres Potential um den Auswirkungen des Klimawandels und damit einhergehender Folgen zu begegnen; andererseits muss der Ausbau aber auch in eine geordnete Bahn gelenkt werden, die sicherstellt, dass die Raumnutzung sinnvoll erfolgt und die landwirtschaftliche Nutzung, sowie auch Natur und Landschaft bestmöglich berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollte bei jeder Investition die Belange der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe im Focus stehen und auch die lokale Wirtschaft gestärkt, sowie Landwirte und Bürger vor Ort an der Wertschöpfung nach Möglichkeit beteiligt werden.
Auch Kommunen haben - soweit landesraumplanerische Vorgaben die Planungen nicht beschränken - bei der Errichtung von PV - FFA eine wichtige lenkende Funktion im Rahmen ihrer kommunalen Bauleitplanung. Soweit es sich bei PV - FFA nicht um privilegierte Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, muss u.a. die Bauleitplanung in der Kommune angepasst werden. Die Kommunen haben damit wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Flächenausweisung und der Gestaltung der Anlagen. Sie stehen damit aber auch die Verantwortung, in diesem Prozess Raumnutzungskonflikte und Akzeptanzprobleme zu lösen.
In diesem Prozess soll das im WLV-Vorstand verabschiedete Positionspapier Handlungsempfehlungen und Argumentationshilfen geben, um mögliche Standorte für PV - FFA zu bewerten und deren Gestaltung und Nutzung mit nachvollziehbaren Kriterien zu vertreten.
Am 16. August 2023 hat die Bundesregierung mit dem neuen Solarpaketzentrale Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen. Demnach sollen beim weiteren Ausbau der Photovoltaik (PV) die Belange der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen berücksichtigt und Flächenkonkurrenzen minimiert werden. Besonders relevant: Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird nun festgeschrieben, dass mindestens 50 Prozent des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Je nach Ausbau können also auch mehr Anlagen flächenschonend auf Dächern errichtet werden. Dies reduziert den Druck auf landwirtschaftliche Flächen. Der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird dabei gedeckelt auf 80 Gigawatt bis 2030 und auf 177,5 GW bis 2040. Mehr dazu lesen Sie hier und gelangen mit einem Klick hier zur Pressemeldung des BMEL.