TierSchG | 26. Mai 2023
Referentenentwurf zur Überarbeitung des Tierschutzgesetzes
Dem WLV liegt ein interner Referentenentwurf zur Überarbeitung des Tierschutzgesetzes vor.
Von diesem Entwurf wären besonders die Milchviehhalter betroffen. Darin ist vorgesehen, die ganzjährige Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren zu verbieten, anders als im Koalitionsvertrag, in dem hierfür zehn Jahre genannt waren. In NRW spielt diese Haltungsform eine untergeordnete Rolle. Zudem soll für die Enthornung von Kälbern die Betäubung vorgeschrieben werden, statt wie bisher die Sedierung und Schmerzmittelgabe. Das würde bedeuten, dass bei jeder Enthornung ein Tierarzt eingebunden werden muss. Das Tierschutzgesetz soll in diesem Jahr überarbeitet werden, der WLV wird den Prozess kritisch begleiten.