28. Oktober 2022

Rückwirkende Abschöpfung von Erlösen aus Bioenergie stößt auf Kritik

Die Pläne von Wirtschaftsminister Habeck, Erlöse bei Biogas- und Solaranlagenbetreiber rückwirkend ab März abzuschöpfen, stoßen beim Berufsstand auf Widerspruch. Und er hat gute Argumente für die Kritik.

In der jüngsten Vorstandssitzung des WLV forderte Bauernpräsident Hubertus Beringmeier eine Ausnahme von der Abschöpfung von Strommarkterlösen für Biogasanlagen. "Warum", fragte Beringmeier, werden Steinkohlekraftwerke wegen gestiegener Kosten von der Abschöpfung ausgenommen, aber nicht die Erlöse von Biogasanlagen?" Die heimischen Biogaserzeuger kämpften mit hohen Kosten für technische Komponenten, Betriebsstoffe und gestiegenen Rohstoffpreisen. Ein Zuschlag von 3 Cent/kWh auf die Mindestvergütung könne diese zusätzlichen Kosten nicht abdecken.

DBV-Präsident Joachim Rukwied forderte den Wirtschaftsminister in einem Schreiben auf, den Vorschlag zu korrigieren: „Die Bioenergiebranche ist grundsätzlich bereit, einen Beitrag zur Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen zu leisten. Dieses Konzept wird jedoch in Teilen zu einer Abschaltung der Bioenergie führen.“

Rukwied betonte: „Es braucht einen Vorschlag, der nicht die Branche der erneuerbaren Energien schädigt, sondern sie dabei unterstützt, die aktuelle Krise der deutschen Energieversorgung zu lösen. Minister Habeck muss hier dringend eingreifen und den Vorschlag nachbessern.“