Wolf | 14. November 2025

Runder Tisch Wolf bekräftigt Forderungen nach Wolfsmanagement

Rinderhalter, Schafzüchter, Pferdehalter und Jäger fordern wirksames Vorgehen, das die Weidehaltung sichert.

In dieser Woche hat der Runde Tisch Wolf in NRW getagt und sich zur aktuellen Situation beraten. Kurz zuvor hatten sich das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium auf ein gemeinsames Vorgehen in Bezug auf den Wolf verständigt. Ausweislich einer von den Ministerien gemeinsam herausgegeben Pressemitteilung sollen künftig eine rechtssichere Entnahme von Wölfen sichergestellt und Maßnahmen zum Herdenschutz gestärkt werden. Aktuell liegen noch keine konkreten Gesetzesentwürfe vor.

Zentrale Forderungen des WLV bleiben nach wie vor:

  • ein aktives Bestandmanagement und 

  • eine unbürokratische, kurzfristige Entnahme von Problemwölfen. 

Der Runde Tisch Wolf

Der Runde Tisch Wolf ist ein vom WLV initiierter Zusammenschluss der vom Wolf betroffenen Verbände auf Landesebene. Ihm gehören u.a. die Landwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen, der Pferdesportverband Westfalen, der Schaftzuchtverband, der Mutterkuhhalter NRW e.V., der VJE und der DBV an. Geführt wird der Runde Tisch Wolf von Bernd Eichert, Biobauer aus Wenden im Kreis Olpe.

Die Vereinbarung der Ministerien enthält im Einzelnen:

  • Regionales Bestandsmanagement: Mit der Aufnahme des Wolfs in das BJagdG wird den Ländern die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements gegeben. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, wo der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden.

  • Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.

  • Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz, z.B. das Aufstellen von Zäunen, aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.

  • Finanzierung Herdenschutz: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Wir überprüfen diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.

  • Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.

  • Einrichtung eines Rundes Tischs „Wald/Wild“: BMLEH, BMUKN, Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände legen bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vor.

  • Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.