Verbandsarbeit | 30. August 2024

Sozialpolitischer Ausschuss hat getagt

Die Themen beim Treffen waren vielfältig: die Neuordnung der Beiträge zu Krankenkassen und Berufsgenossenschaft sowie die Situation der Betriebshilfsdienste.

Gestern tagte der sozialpolitische Ausschuss des WLV gemeinsam mit dem sozialpolitischen Ausschuss des RLV in Schwerte.

Ausschussvorsitz gewählt

Zunächst wurde Vizepräsident Henner Braach einstimmig in seinem Amt als Vorsitzender des Ausschusses bestätigt.

Entwicklung der Krankenkassen-Beiträge

Die Ausschüsse informierten sich über die für 2025 anstehende Neuordnung der LKK-Beiträge. Diese werden sich infolge der Grundsteuerreform zukünftig nicht mehr an dem an den steuerlichen Wirtschaftswert angelehnten korrigierten Flächenwert orientieren, sondern an dem sogenannten Standardeinkommen pro ha bzw. Tier. Das Standardeinkommen leitet sich aus dem Standardeinkommensbeitrag nach KTBL, ergänzt um weitere Faktoren, wie die Katasterart und Landkreis ab.

Es bleibt also bei einer standardisierten Einkommensbetrachtung, allerdings wird sich diese stärker als in der Vergangenheit an den tatsächlichen Einkommensverhältnissen der jeweiligen Betriebszweige in einem mehrjährigen Betrachtungszeitraum orientieren. Die genaue Ausgestaltung ist den Gremiensitzungen der SVLFG im September vorbehalten.

Entwicklung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Weiter befasste sich der Ausschuss mit den Beitragsentwicklungen im Bereich der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Diese steigen im Schnitt um 16,4 %, wobei der Grundbeitrag gesenkt werden konnte, die Risikobeiträge aber um durchschnittlich 20 % steigen. Einen Großteil dieser Steigerung macht die bevorstehende Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit aus.

Der Ausschuss informierte sich eingehend über die rechtlichen Zusammenhänge und die konkreten Voraussetzungen der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit im Einzelfall. Die Ausschussmitglieder begrüßten das intensive Engagement des Deutschen Bauernverbandes (DBV), der auf fundierte und wissenschaftlich nachhaltige Gründe für die Einstufung als Berufskrankheit pocht.

Situation der Betriebshilfsdienst

Am Nachmittag informierten die Vertreter des Landesverbandes der Betriebshilfsdienste und Maschinenringe in Westfalen-Lippe, des Landhilfe e.V. im Rheinland und Verantwortliche der SVLFG über die aktuelle Situation und die Aussichten in der Betriebs- und Haushaltshilfe. Die Betriebs- und Haushaltshilfe leidet deutschlandweit unter dem derzeit schwierigen Arbeitsmarkt und einer von den Trägerorganisationen als nicht auskömmlich betrachteten finanziellen Ausstattung.

Die Vertreter der SVLFG betonten, dass die Lage in NRW, namentlich in Westfalen-Lippe, im gesamtdeutschen Vergleich noch relativ gut sei. Dennoch ergeben sich auch hier zusehends Schwierigkeiten, alle erforderlichen Einsätze zu bedienen. Betriebe, die im Falle von Krankheit, Tod oder Arbeitsunfall Hilfe benötigen, sollten in jedem Fall einen Antrag auf Betriebshilfe stellen.