Berufsgenossenschaft | 23. August 2024

Steigende Beiträge: Nutzen Sie die Beratung des WLV!

Zweifel an der Korrektheit Ihres Beitragsbescheids? Dann nutzen Sie die kostenfreie Beratung des WLV zur Prüfung!

Seit Ende Juli hat die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) ihre Betragsbescheide an die versicherten Betriebe verschickt. Nach Mitteilung der SVLFG steigt das Umlagesoll, also der Betrag, der über alle Mitgliedsbeiträge zu finanzieren ist, um 16,4 %. Begründet wird die Steigerung mit höheren Leistungsausgaben und einer neuen Berufskrankheit.

Je nach konkretem Sachverhalt und individuellem Produktionsverfahren fällt die Beitragserhöhung unterschiedlich aus. Mitglieder berichten von Beitragssteigerungen bis zu 50 %. Bei solch großen Steigerungen spielen mit hoher Wahrscheinlichkeit besondere individuelle Faktoren eine große Rolle.

Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Sie möchten wissen, wie sich Ihr Beitrag zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zusammensetzt und genau berechnet? Auf der Webseite der SVLFG gibt es nähere Informationen.

Mehr erfahren bei der SVLFG

Der WLV rät: Im Zweifel beim Verband beraten lassen!

Wer Zweifel an der Berechnung seines individuellen Beitrags zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft hat, dem rät der WLV, die - in den meisten Fällen kostenfreie - Beratung des Verbandes in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam mit Ihnen prüfen unsere Fachberater und Fachberaterinnen, ob Ihr individueller Betrag korrekt berechnet ist, zum Beispiel ob die zugrunde liegenden Daten richtig erfasst sind.

Den passenden Ansprechpartner für die Prüfung finden Sie auf unserer Webseite.

Achtung: Bitte denken Sie an die Frist für einen Einspruch. Näheres finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheids.