Gesetzgebung | 7. Juni 2024

Tierschutzgesetz bleibt weiterhin Diskussionsthema

Die beschlossene Novellierung des Tierschutzgesetzes, hinsichtlich der Verschärfungen rund um das Thema Schwänze kupieren, sorgt weiterhin für Zündstoff.

Das Thema Ringelschwanz ist dabei ein zentrales Element. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24. Mai 2024 zur Änderung des Tierschutzgesetzes darf zukünftig „nicht mehr als ein Drittel des Schwanzes gekürzt werden“. Zudem darf der Eingriff erst durchgeführt werden, wenn innerhalb der vorangegangenen vier Monate bei mehr als fünf Prozent der Tiere Schwanz- und/ oder Ohrverletzungen aufgetreten sind.

 Auch der seit 2018 etablierte Aktionsplan "Kupierverzicht Schwein" soll verschärft werden. Der Gesetzesentwurf listet folgende Dokumentationspflichten auf:

  • Erhebung der Anzahl der Tiere, bei denen Schwanz- und Ohrverletzungen aufgetreten, sowie den Zeitpunkt der aufgetretenen Verletzungen

  • Berechnung des Anteils der Tiere mit Schwanz-/ Ohrverletzungen mindestens alle vier Monate

  • Durchführung einer Risikoanalyse und -bewertung zur Ermittlung der wesentlichen Ursachen

„Ohne jeglichen Mehrwert für das Tier, werden uns Tierhalter/ Tierhalterinnen ein weiteres Mal überbordende Bürokratieauflagen erteilt“, betont WLV-Präsident Hubertus Beringmeier. Die Novelle des Tierschutzgesetzes ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Anpassungen können nun nur noch über Änderungsanträge im parlamentarischen Verfahren stattfinden. Mit einem Abschluss ist zum Ende des Jahres zu rechnen.

 Die gemeinsame Unterschriftenaktion des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände gegen die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes läuft weiterhin. Ihre aktive Teilnahme ist von größter Bedeutung. Information und die Möglichkeit zur Unterzeichnung finden Sie hier.