Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung geht an den Start

Das Programm wurde am Donnerstag (29.02.2024) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Noch stehen nicht alle Details fest. Der DBV sieht im Programm allenfalls einen ersten Schritt.
Das Bundesprogramm besteht aus einer Förderrichtlinie für investive Vorhaben und einer zweiten Förderrichtlinie für laufende Mehrkosten.
Eine Förderung ist grundsätzlich nur für Betriebe vorgesehen, die in Haltungsform 3 und höher investieren wollen bzw. auf diesem Niveau wirtschaften. Entsprechende Kriterien sind in den beiden Richtlinien hinterlegt. Neben der Schweinemast steht das Programm auch für Ferkelaufzucht und Sauenhaltung zur Verfügung, sofern die in den Richtlinien vorgeschriebenen Kriterien erfüllt werden.
Möglicherweise bietet die investive Förderrichtlinie für Sauenhalter, die vor Ablauf der Übergangsfristen zum Umbau des Deckzentrums und des Abferkelbereichs investieren wollen, eine Fördermöglichkeit. Entscheidend wird sein, dass die im Programm einzuhaltenden Kriterien nur für den jeweils beantragten Haltungsbereich (Deckzentrum bzw. Abferkelbereich) gelten. Die entsprechenden Auslegungshinweise und FAQs müssen diesbezüglich in den nächsten Tagen und Wochen betriebsindividuell geprüft werden.
Bei investiven Vorhaben ist die Förderung für Stallneu- oder Umbauten je nach Investitionssumme gestaffelt.
Bei Investitionen bis 500.000 Euro ist eine Förderung bis 60 % möglich.
Darüberhinausgehend sind bis zu einer Investitionssumme von 2 Mio. Euro bis zu 50 % Förderung möglich.
Die weiteren Kosten bis 5 Mio. Euro sind bis zu 30 % förderfähig.
Detaillierte Hinweise rund um das investive Förderprogramm finden Sie auf der Webseite der BLE.