ASP-Update vom 18.07.2025

Neue Wildschwein-Funde mit positivem Test, keine Einschränkungen für die Getreideernte in der Sperrzone I vorgesehen.
Stand Freitag, 18. Juli 2025: Update: Rückblick und aktueller Stand
In der ausgerufenen Sperrzone II in Nordrhein-Westfalen wurde der Fund neuer Wildschweinkadaver gemeldet. Alle 9 Fälle aus der Gemeinde Kirchhundem / Kreis Olpe wurden positiv auf das ASP-Virus getestet und vom Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit amtlich bestätigt.
Bis heute [Freitag den 18. Juli 2025] wurden insgesamt 35 Wildschweine ASP-positiv getestet – 29 Fälle in der Gemeinde Kirchhundem / Kreis Olpe, 3 Fälle in der Gemeinde Lennestadt / Kreis Olpe, sowie 3 Fälle in der Gemeinde Bad Berleburg / Kreis Siegen-Wittgenstein. Die Schutzmaßnahmen, welche per Allgemeinverfügung von den Kreisen Olpe, Hochsauerland und Siegen-Wittgenstein angeordnet wurden, behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.
Errichtung von Schutzzäunen in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein
Um die Ausbreitung der ASP weiterhin zu begrenzen, wurde nun mit dem Zaunbau begonnen. Nach Aussage des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, haben die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein bereits mehrere Kilometer Zäune [mobil und fest] an ausgewählten Stellen der Sperrzone II aufgestellt. Die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH verfügt über ausreichend Personal, sowie Material für die Errichtung und Überwachung der Zäune.
Normale Getreideernte und Schweinevermarktung in der Sperrzone I weiterhin möglich
Aufgrund zahlreicher Bedenken und Rückfragen weißt der WLV darauf hin, dass es in der Sperrzone I keine Einschränkungen für die Getreideernte, -lagerung und -vermarktung gibt. Die 30 tägige Mindestlagerfrist für Getreide sowie für weitere Feldfrüchte ist eine Auflage für die Sperrzone II, unter Berücksichtigung der Verwendung in schweinehaltenden Betrieben. Das Getreide von Flächen, welche in der Sperrzone I liegen, können somit normal vermarktet werden.
Auch die Vermarktung von Schweinen innerhalb Deutschlands kann genehmigungsfrei vollzogen werden. Eine Verbringung von Schweinen, die in einem in der Sperrzone I gelegenen Betrieb gehalten werden, in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer ist verboten. Ausnahmen können bei der zuständigen Kreisveterinärbehörde beantragt werden.
Landesweites ASP-Monitoring
Die Ergebnisse des landesweiten ASP-Monitoring in NRW belegen nach derzeitigem Kenntnisstand das konzentrierte ASP-Geschehen im Kreis Olpe, sowie in der Gemeinde Bad Berleburg. Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen am 14. Juni 2025 wurden Proben von über 1.400 Tieren untersucht. Bislang wurden keine Wildschweine, außerhalb der bislang bekannten infizierten Gebiete, positiv auf ASP getestet.
Alle aktuellen Entwicklungen können Sie jederzeit auf unserer Themenseite zur ASP im Live-Ticker abrufen.