Afrikanische Schweinepest | 11. Juli 2025

ASP in NRW: Die Woche im Überblick

26 Wildschweine wurden bisher positiv auf das ASP-Virus getestet. Hier lesen Sie unsere aktuellen Infos zum aktuellen Status.

Seit fast einem Monat grassiert das Virus der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen. Bis heute [Freitag den 11. Juli 2025] wurden insgesamt 26 Wildschweine positiv auf das ASP-Virus getestet – 20 Fälle in der Gemeinde Kirchhundem / Kreis Olpe, 3 Fälle in der Gemeinde Lennestadt / Kreis Olpe, sowie 3 Fälle in der Gemeinde Bad Berleburg / Kreis Siegen-Wittgenstein. Alle gefundenen Wildschweinkadaver lagen in der infizierten Zone.

Einrichtung einer Sperrzone II und einer Sperrzone I

Nach mehreren neuen ASP-Funden in der infizierten Zone, sowie einem Fund in einem anderen Landkreis [Bad Berleburg / ebenfalls in der Restriktionszone] wurde nun aus der infizierten Zone eine Sperrzone II. Die Größe dieser Sperrzone hat sich bislang nicht verändert. Die per Allgemeinverfügung beschlossenen Regelungen für die neue Sperrzone II sind mit denen der bisherigen infizierten Zone vergleichbar. 

Hinzugekommen ist eine Sperrzone I [Pufferzone], was das betroffene Gebiet vergrößert. Die als Pufferzone fungierende Sperrzone I ist ein rund zehn Kilometer breiter Streifen um die bislang infizierte Zone. Hausschweinebestände die der Sperrzone I unterliegen, müssen insbesondere die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen und Beschränkungen hinsichtlich des Lebendviehtransportes berücksichtigen. Eine Verbringung von Schweinen aus der Sperrzone I innerhalb Deutschlands ist weiterhin genehmigungsfrei möglich. Landwirtschaftliche Betriebe sind angehalten, genau zu prüfen, ob ihr Betrieb und / oder ihre Flächen in einer der definierten Sperrzonen liegt / liegen. Beachten Sie die neugeltenden Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerland und Siegen-Wittgenstein.

 

Compliant-Status für die Vermarktung von Schweinen aus der Sperrzone II unerlässlich

Die Lebendviehvermarktung von Schlachtschweinen ist in der Sperrzone II klar reglementiert. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen stellt heraus, dass die Überführung der infizierten Zone in eine Sperrzone II, die Schlachtung von Schweinen in deutschen Schlachtbetrieben über eine Ausnahmegenehmigung ebenfalls ermöglicht. Darüber hinaus bezieht sich das Verbringungsverbot von Lebensmitteln, welche aus Schweinen der Sperrzone II gewonnen wurden, explizit nur auf die Verbringung aus dieser Sperrzone heraus.

In Klarstellung bedeutet dies, dass Fleisch von Schweinen aus der Sperrzone II, das in einem Schlachthof außerhalb der Sperrzone gewonnen wurde, keinem Verbringungsverbot gemäß Artikel 12 der DVO [EU] 2023/594 unterliegt. Es darf gehandelt werden, sofern es mit einem regulären Kennzeichen zur Genusstauglichkeits versehen wurde. Um diese Voraussetzungen zu schaffen ist es zwingend erforderlich, dass jeder schweinehaltende Betrieb in der Sperrzone II, die zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Voraussetzungen für einen gültigen Compliant-Status [Unbedenklichkeits-Status] erfüllt und umgesetzt hat.

Fleisch, welches von Schweinen aus der Sperrzone II gewonnen und innerhalb der Sperrzone II geschlachtet wurde [schweinehaltender Betrieb UND Schlachthof liegen in der Sperrzone II], unterliegt beim Verlassen der Sperrzone II dem Verbringungsverbot, was eine Ausnahmegenehmigung erfordert.

 

Fristen für die Lagerung von Getreide und weiteren Feldfrüchten sind einzuhalten

In den neu geltenden Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerland und Siegen-Wittgenstein wurde die Handhabung von Getreide und weitere Feldfrüchte neu geregelt. Gemäß Empfehlungen der EFSA und des FLI muss Getreide, welches zur Verfütterung in schweinehaltenden Betrieben verwendet wird, oder die Verwendung noch unklar ist, mindestens 30 Tage vor Verwendung vor Wildschweine unzugänglich gelagert werden. Alternativ ist eine thermische Behandlung von 70 °C Kerntemperatur über mind. 30 Minuten möglich. Für die Sperrzone I gibt es keine Einschränkungen bei Ernte und Lagerung.

Alle aktuellen Entwicklungen können Sie jederzeit unter: https://wlv.de/tiergesundheit/asp-afrikanische-schweinepest-nrw abrufen.