Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Wackeln die Roten Gebiete?

Der WLV fordert, jetzt im Düngerecht einzelbetriebliche Verursachergerechtigkeit herzustellen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Verfahren die bayerische Regeln zu nitratbelasteten Gebiete (Ausweisung Roter Gebiete) geprüft und heute sein Urteil gefällt. Darin hat das Gericht die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für unwirksam erklärt.
WLV: Dieses Urteil wird bundesweite Auswirkungen haben
Das Gericht schreibt in seiner Urteilsbegründung: „Die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die bayerische Ausführungsverordnung, § 13a Abs. 1 DüV, genügt mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit. Aus § 13a Abs. 1 DüV ergibt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) reicht dafür nicht aus, weil sie allein Behörden bindet und keine Außenwirkung hat. Die grundlegenden Vorgaben für die Gebietsausweisung, die den Umfang der auszuweisenden Gebiete maßgeblich beeinflussen, müssen in einer Rechtsnorm mit Außenwirkung geregelt werden. Dazu gehören insbesondere die Anforderungen an die Messstellendichte, die Art des für die Abgrenzung von unbelasteten und belasteten Gebieten anzuwendenden Verfahrens und die Frage, ob und in welchem Maße Flächen im Randbereich einbezogen werden.
Nach Einschätzung des WLV wird dieses Urteil bundesweite Auswirkungen haben. Womöglich müssen die Schritte zur Gebietsausweisung stärker vereinheitlicht, präzisiert und in die Düngeverordnung aufgenommen werden.
Der WLV bekräftigt vor dem Hintergrund der heutigen Gerichtsentscheidung (24.10.2025) seine Forderung, im Düngerecht einzelbetriebliche Verursachergerechtigkeit herzustellen.