Tierseuchenvorsorge | 13. Juni 2025

ASP-Fall in Olpe beunruhigt Schweinehalter

Hubertus Beringmeier: "Ich appelliere an alle, die Biosicherheit auf dem eigenen Hof sehr ernst zu nehmen!"

Update 18.06.2025

Auch am heutigen Mittwoch (18. Juni 2025) wurden im Rahmen der Suche keine neuen ASP-Verdachtsfälle gemeldet. Somit bleibt es weiterhin bei den 5 bestätigten ASP-Fällen im Kreis Olpe.

Für alle Infos zum Auftreten der ASP besuchen Sie bitte unsere ASP-Themenseite.

UPDATE 17.06.2025

Auch an diesem Tag wurden bei der Suche in der infizierten Zone keine verendeten Wildschweine gefunden – man beginnt nun mit einer „diskreten“ Suche. Die betroffenen Kreise haben gestern Ihre tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Festlegung einer infizierten Zone zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen veröffentlicht, welche heute bereits in Kraft getreten sind. Der Radius erstreckt sich etwa 15 km um den Fundort. Neben den Anordnungen für „Jagdausübungsberechtigte“ und „alle Personen“, sind konkrete Handlungsmaßnahmen für tierhaltende Betriebe [ab dem ersten Tier], die in der definierten Zone liegen, näher definiert. Schweinehalter haben demnach u.a.:

  • Anzahl der gehaltenen Schweine [Nutzungsart und Standort] / verendete erkrankte [insbesondere fiebererkrankte] Schweine bei der zuständigen Behörde anzuzeigen

  • Erkrankte Schweine, bei denen der Verdacht auf ASP nicht ausgeschlossen werden kann, nach Anweisung der Behörde serologisch oder virologisch auf ASP untersuchen zu lassen

  • Schweine so abzusondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können

  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Schweine in Berührung kommen können, für Wildschweine unzugänglich aufzubewahren

  • Geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte einzurichten

  • Gras, Heu und Stroh, das in der infizierten Zone gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden

  • Einen Antrag auf Ausnahme für Verbringung von Schweinen aus der infizierten Zone bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Nähere Informationen entnehmen Sie der jeweiligen Allgemeinverfügung der Kreise. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V. hat am Montagabend eine offene Videokonferenz mit rund 1.000 Teilnehmern durchgeführt, um vor Allem die Fragen der betroffenen Landwirte in Olpe, Hochsauerland, sowie Siegen-Wittgenstein zu klären. Alle weiteren Neuerungen entnehmen Sie unserem Liveticker.

UPDATE 16.06.2025

Zum aktuellen ASP-Geschehen lädt der WLV für Montag, 16. Juni 2025 um 20:30 Uhr zur Videokonferenz ein. Angesprochen sind alle Tierhalter, die über die aktuelle Lage informiert sein wollen.

Unsere Themenseite zur Afrikanischen Schweinepest is online: www.wlv.de/asp

Hier finden Sie die Allgemenverfügungen zum Herunterladen für die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerland.

Einrichtung einer infizierten Zone in den Kreisen Olpe, Hochsauerland und Siegen-Wittgenstein

Nach dem Erstfund wurden insgesamt 4 weitere Tiere in näherer Umgebung zum ersten Fundort bestätigt. Alle 4 Tiere wurden positiv auf das ASP-Virus getestet [insgesamt 5 Fälle] und zeigten typische pathologisch-anatomische Befunde. Die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH konnte am heutigen Tage keine weiteren Tierkadaver ausfindig machen – die Suche wird in den kommenden Tagen fortgesetzt. Die deutlich gestiegenen Temperaturen in den vergangenen Tagen erschweren die Suche.

Währenddessen wurde am heutigen Tage die „Infizierte Zone“ als Restriktionsgebiet festgelegt. Die per Allgemeinverfügung betroffenen Gebiete erstrecken sich über den Kreis Olpe, den Hochsauerlandkreis, sowie den Kreis Siegen-Wittgenstein.

UPDATE 14.06.2025, 14:30 Uhr

Der WLV hat am heutigen Tage eine weitere Pressemitteilung zum ASP-Geschehen veröffentlicht, diese finden Sie hier: https://wlv.de/presse/pressemeldungen/bestaetigung-der-afrikanischen-schweinepest-im-kreis-olpe

Am heutigen Tage (14. Juni 2025) gab das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt, dass durch das Friedrich-Löffler-Institut bei einem aufgefundenen Wildschwein-Kadaver im Kreis Olpe die Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt wurde. Die Bestätigung des ersten Falles in Westfalen-Lippe führt bei den westfälischen Schweinehalterinnen und Schweinehaltern zu großer Sorge um ihre Tiere. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband unterstützt das Vorgehen der örtlichen Veterinärbehörde, um ein Übergreifen des Virus auf Tierställe und die weitere Ausbreitung im Wildschweinbestand zu verhindern, ausdrücklich.

 „Die Afrikanische Schweinepest stellt für unsere Tiere eine große Bedrohung dar. Umso wichtiger ist es jetzt, die weitere Ausbreitung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern und das Seuchengeschehen auf diese Weise umgehend einzudämmen. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis, dass es in nun einzurichtenden Sperrzonen rund um den Fundort des ASP-Virus zu Einschränkungen – etwa beim Betretungsrecht von Wäldern – kommen kann. Zum Schutz unserer Tiere und auch der Wildschweinbestände sind diese Maßnahmen unverzichtbar. Für Schweine verläuft eine Infektion fast immer tödlich“, begründet Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, die nötigen Maßnahmen. „Da eine Impfung nicht verfügbar ist und auch in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein wird, ist der Schutz der Tiere und die Eindämmung der Seuchenausbreitung für Schweine haltende Betriebe die wichtigste Maßnahme. Ich betone, dass Nordrhein-Westfalen auf einen Ausbruch der ASP im Wildschweinebestand gut vorbereitet ist. Hier leistet aktuell allen voran die Wildtierseuchenvorsorge-Gesellschaft (WSVG) einen enormen Beitrag – diesem Einsatz gilt mein ausdrücklicher Dank!  Aber auch auf Landes- und Kreisebene sind umfangreiche Strukturen vorhanden, die eine effektive Bekämpfung der ASP ermöglichen“, so Beringmeier.

Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beitragen, etwa in dem sie keine Speiseabfälle in die Natur werfen, da diese von Wildschweinen aufgenommen und das Virus hierdurch verbreitet werden kann. Auch bei der Mitnahme von Schweinefleischprodukten aus Regionen, in denen die Afrikanische Schweinepest vorkommt, ist Umsicht geboten. Der Fund von toten oder auffälligen Tieren sollte unmittelbar mit Angabe des Standorts und gegebenenfalls mit Fotos bei der Bereitschaftszentrale des LANUV (Tel.: 02 01/71 44 88 oder nbz@lanuv.nrw.de) gemeldet werden. Mit der Gründung der Wildtierseuchenvorsorge-Gesellschaft und der Tierseuchenvorsorge-Gesellschaft stehen wirksame Instrumente zur Verfügung, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern (z.B. durch Zaun- und Dekontaminierungsmaterial, schnelle Kadaverbergung, Drohnen- und Hundestaffeln zum schnellen Absuchen der Sperrzone).

Stand Freitag, 13. Juni 2025

Am heutigen Freitag (13. Juni 2025) hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen Verdachtsfall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Olpe mitgeteilt. Angesicht der Nachricht über die näher rückende Tierseuche sorgen sich die westfälischen Bauernfamilien um die Gesundheit ihrer Tiere.

Der Schutz der Tiere steht für die Landwirtinnen und Landwirte an oberster Stelle. Schon seit dem ersten Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Osteuropa und in Ostdeutschland seit dem Jahr 2020 treffen Tierhalterinnen und Tierhalter gemeinsam mit Behörden, Verbänden, Agrarunternehmen und Politik Vorkehrungen, um ein Übergreifen des Virus auf Tierställe zu verhindern.

WLV Bild

„Wir sind sehr betroffen über den Ausbruch. Tierschutz steht für uns an oberster Stelle. Wir nehmen diesen Fund eines Wildschweines sehr ernst. Ich appelliere an alle Berufskolleginnen und -kollegen, alle notwendigen Vorkehrungen auf den Höfen zum Schutz der Tiere zu treffen.

Hubertus Beringmeier
Bauernpräsident in Westfalen-Lippe

Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, sagt zum aktuellen Verdachtsfall: „Wir sind sehr betroffen über den Ausbruch. Tierschutz steht für uns an oberster Stelle. Wir nehmen diesen Fund eines Wildschweines sehr ernst. Er zeigt, dass die Afrikanische Schweinepest vermutlich nicht vor Nordrhein-Westfalen Halt macht.

Ich appelliere an alle Berufskolleginnen und -kollegen, alle notwendigen Vorkehrungen auf den Höfen zum Schutz der Tiere zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis dafür, dass es in dem eingerichteten Restriktionsgebiet rund um den Fundort des ASP-Virus zu Einschränkungen, zum Beispiel beim Betretungsrecht von Wäldern, kommen kann.“

Afrikanische Schweinepest ungefährlich für den Menschen

Die Afrikanische Schweinepest ist ungefährlich für den Menschen. Für Schweine verläuft eine Infektion jedoch fast immer tödlich. Da eine Impfung nicht verfügbar ist und auch in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein wird, ist der Schutz der Tiere und die Eindämmung der Seuchenausbreitung für Schweine haltende Betriebe die wichtigste Maßnahme.

Land NRW und Berufsstand sind auf einen Ausbruch gut vorbereitet

Das Land NRW und der Landwirtschaftliche Berufsstand sind auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sehr gut vorbereitet – insbesondere durch zahlreiche Maßnahmen zur Biosicherheit auf den landwirtschaftlichen Betrieben. Mit der Gründung der Wildtierseuchenvorsorge-Gesellschaft und der Tierseuchenvorsorge-Gesellschaft stehen wirksame Instrumente zur Verfügung, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern (z.B. durch Zaun- und Dekontaminierungsmaterial, schnelle Kadaverbergung, Drohnen- und Hundestaffeln zum schnellen Absuchen der Sperrzone).