Land- und Forstwirtschaft fordert Nachbesserungen beim Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung nimmt sich viel vor: Die Liquidität von Unternehmen verbessern, Impulse für mehr Innovation und Investitionen setzen. Für die Landwirtschaft geht dieser Plan nicht auf, kritisiert der Bauernverband.
In einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages fordern
der Deutsche Bauernverband e.V.,
der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen e.V.,
Familienbetriebe Land- und Forst e.V und
der Zentralverband Gartenbau
mit Blick auf die Beratungen zum Wachstumschancengesetz Anpassungen vorzunehmen. Aus Sicht der Verbände wird die Land- und Forstwirtschaft erheblich vernachlässigt. Weitere steuerliche Maßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für Betriebe des Gartenbaus seien erforderlich.
So sollen land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe mit Primärerzeugung, die seit langem ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten, faktisch von der geplanten Investitionsprämie ausgeschlossen werden, nur um eine europarechtliche Einzelnotifizierung zu vermeiden.
Diese gravierende Benachteiligung innerhalb der Wirtschaftszweige ist inakzeptabel. Umso wichtiger ist es, den Betrieben äquivalente steuerliche Instrumente zur Verfügung zu stellen, wie die Entfristung der Tarifglättung und die Anhebung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge in § 7g EStG.
Ebenso ist die beabsichtigte weitere Absenkung des Pauschalierungssteuersatzes von 9,0 % auf 8,4 % das falsche Signal, um die aktuelle Vorsteuerbelastung der in der Pauschalierung verbliebenen land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betrieben realitätsgerecht zu berücksichtigen. Eine solche deutliche und bewusst erfolgte Benachteiligung der pauschalierenden Landwirte durch Verzerrungen im Berechnungssystem und die Definition der Berechnungszeiträume ist nicht hinnehmbar und abzulehnen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Verbände ihre Anpassungsvorschläge erläutert.