Streuobstschutz | 1. August 2025

Warnung vor Schutz-Änderung für Streuobstwiesen in NRW

Landwirtschafts- und Naturschutzverbände warnen vor einem Ersatz der NRW-Schutzregelung für Streuobstwiesen und sehen den kooperativen Naturschutz gefährdet.

Das Landeskabinett NRW hatte im November 2024 beschlossen, die in NRW seit 2017 bewährte Landesregelung zum Schutz von Streuobstwiesen durch die bundesgesetzliche Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes zu ersetzen. Begründet wurde der Beschluss mit dem Wunsch nach dem Abbau von Bürokratie, was beim Westfälischen-Lippischen und Rheinischen Landwirtschaftsverband sowie NABU NRW für Verwunderung sorgt.

In einem Schreiben an Ministerpräsident Hendrik Wüst betonen alle drei, durch das Bundesnaturschutzgesetz würden zusätzliche Befreiungspflichten für selbst kleinste Eingriffe in der Nähe von Bebauungen entstehen und den Verwaltungsaufwand auf Kreisebene deutlich erhöhen.

Seit der Einführung des Streuobstwiesenschutzes 2017 arbeiten Landwirtschaft und Naturschutz in NRW eng zusammen, betonen die Unterzeichner in ihrem Schreiben. Auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit dem damaligen Umweltministerium wurden Anlage und Erhalt von Streuobstwiesen gemeinsam vorangetrieben. Aktuell befinde sich eine neue Vereinbarung mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in Abstimmung. Diese setzt voraus, dass Maßnahmen zur Anlage und zum Erhalt durch zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt gefördert werden.

Im gemeinsamen Appell an Ministerpräsident Hendrik Wüst drängen die Verbände gemeinsam: Nur mit ausreichender finanzieller Begleitung und dem weitergeführten kooperativen Ansatz lassen sich die Streuobstwiesen als wertvollen Bestandteil unserer Kulturlandschaft dauerhaft erhalten.