Düngeverordnung | 16. Juni 2023

WLV drängt auf Ausnahmen für bodennahe Ausbringung von Gülle

Für Grünland und mehrjährigen Futterbau schreibt die Düngeverordnung ab dem 1.2.2025 das streifenförmige Aufbringen oder direkte Einbringen in den Boden vor. Viele Betriebe stellt das vor Probleme.

Ausnahmen seitens der Länder sind möglich aufgrund

  • der natürräumlichen oder

  • der agrarstrukturierten Besonderheiten

des Betriebs. Dies gilt insbesondere, wenn die Sicherheit der Anwender gefährdet wird.

In einem Schreiben an das NRW-Landwirtschaftsministerium drängt der WLV auf Ausnahmen. Gerade in Mittelgebirgsregionen hoffen die Betriebe zeitnah auf solche praxistaugliche Regelungen angesichts anstehender Ersatzinvestitionen in neue Aufbringtechnik.

Vorbild könnten aus Sicht des WLV die bayerischen Ausnahmeregelungen sein. Dort sind kleine Betriebe mit weniger als 15 Hektar landwirtschaftlicher Fläche von den Vorgaben zur Aufbringungstechnik befreit.

Für Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau sollen ab 2025 die Ausnahmen für Grünlandflächen greifen, wenn mehr als 30 Prozent einer Fläche eine Hangneigung über 20 Prozent aufweisen. Ein weiteres Kriterium kann aus Sicht des WLV die Zuwegung zur Fläche sein, die den Einsatz breiterer Geräte verhindert.