Solarpaket I der Ampel-Koalition | 10. November 2023

WLV: Duldungspflichten von Eigentümern gefährden Akzeptanz

Den Ausbau erneuerbaren Energien beschleunigen soll das sogenannte Solarpaket I der Bundesregierung. Der WLV fürchtet, dass die darin festgelegten Duldungspflichten von Eigentümern die Akzeptanz von erneuerbaren Energien sinken lassen.

In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten Westfalen-Lippe formuliert Bauernpräsident Hubertus Beringmeier die Bedenken des Berufsstandes. Grundsätzlich begrüßt der WLV das Vorhaben der Bundesregierung, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. lnsbesondere in den neuen Ausschreibungsverfahren für Agri-PV und auch für Biodiversitat-PV erkennt der Bauernverband eine Chance, die Landwirtschaft beim Ausbau mit einzubeziehen.

Allerdings seien die Maßnahmen in der Umsetzung hochgradig gefährdet, sollten tatsachlich die in §§ 11a und 11b EEG-E geplanten Duldungspflichten für die Verlegung von elektrischen Leitungen und Überfahrtsrecht zu Lasten von Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten beschlossen werden. "Hier wird nicht nur die Akzeptanz im ländlichen Raum komplett verspielt, sondern auch großer Widerstand hervorgerufen", heißt es im Schreiben des WLV-Präsidenten.

Eine derart intensiv in das Eigentumsrecht eingreifende Duldungspflicht ist nach Auffassung des WLV verfassungswidrig, unverhältnismäßig und wird strikt abgelehnt. Es bedürfe keiner Regelung einer Duldungspflicht zur Verlegung von Leitungen und weiterer Netzanschlussinfrastruktur, da entsprechende Leitungsvorhaben mittels voll umfassender Gestattungsvereinbarungen bereits seit langem interessengerecht abgesichert werden.

Die tatsächlichen Hindernisse für die Errichtung solcher Anlagen liegen bekanntlich an anderer Stelle, und zwar in den umfangreichen Möglichkeiten für Klagen und Verzögerungen, die das Genehmigungs- und Naturschutzrecht einräumt und die bisher von einigen Akteuren umfassend genutzt werden.