WLV empfiehlt: Einstallvertrag für Pensionspferde rechtlich sauber gestalten

In dieser Woche hat sich der Arbeitskreis Pferde mit zwei Themen beschäftigt: Den "Knackpunkten" bei der Vertragsgestaltung für Pensionspferdehaltung sowie die "Strukturanalyse Pferdehaltung NRW".
Getagt wurde auf Reiterhof Holsterbrink der Familie Schulze Eliab. Vorsitzender Thomas Lammerding begrüßte die 25 Betriebsleiterinnen und -leiter. Da die Strukturen der pferdehaltenden Betriebe sehr unterschiedlich seien, werde der rege Austausch von Ideen der Haltungsformen bis hin zum Umgang mit den Einstallern sehr geschätzt.
Über den Pensionspferdevertrag und seine Gestaltung referierte Eva-Maria Portmann, zuständig für die Pferdehaltung in Westfalen-Lippe. Sie hob im Vortrag die Bedeutung des Pensionspferdevertrags als einem sehr wichtigen Bestandteil der Betriebsleitung hervor. Der sog. entgeltliche Verwahrungsvertrag beinhaltet sehr hohe Verpflichtungen auf Seiten der Betriebsleiter. Sie übernehmen die Obhut für die eingestallten Pferde (Garantenstellung).
Durch die Inhalte der schriftlichen Verträge könne versucht werden, den Betriebsleiter rechtlich abzusichern gegen zu „weitreichende“ Ansprüche der Einstaller. Eine klare Gestaltung der Leistungen und Gegenleistungen sei erforderlich, um problematische Haftungsregelungen zu vermeiden. Neben dem Pensionspferdevertrag wurde von ihr auch die Gestaltung einer Betriebsordnung empfohlen.