WLV fordert Rechtssicherheit für Schweinefleisch aus Sperrzonen

Der WLV setzt sich für die Vermarktung von frischem Schweinefleisch aus ASP-Restriktionsgebieten ein und verlangt Änderungen im EU-Tiergesundheitsrecht.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt tierhaltende Betriebe in Deutschland vor enorme Herausforderungen. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) kritisiert die bestehenden Vermarktungsbedingungen für Schweinefleisch aus ASP-Restriktionsgebieten scharf und fordert dringend rechtliche Anpassungen.
Das Fleisch von Schweinen aus ASP-Restriktionszonen ist hochwertig und nachweislich umfassend getestet. Eine gemeinsame Stellungnahme von Friedrich-Löffler-Institut (FLI) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) von September 2024 bestätigt dies. Das Risiko einer Verschleppung des ASP-Virus über frisches Fleisch bzw. Fleischerzeugnisse aus ASP-Restriktionsgebieten wird in der Stellungnahme als vernachlässigbar bis sehr gering eingestuft.
Der WLV fordert daher eine rechtliche Grundlage, die Vermarktung von Frischfleisch aus den Sperrzonen II und III sowie aus Schutz- und Überwachungszoen endlich zu ermöglichen.
Zudem kritisiert der Verband die fehlende Akzeptanz der derzeit vorgeschriebenen Kennzeichnung im Lebensmitteleinzelhandel. Er verlangt eine überarbeitete Kennzeichnung, die Rückverfolgbarkeit und Warentrennung sicherstellt..
Der WLV appelliert an das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL), einen Antrag bei der EU-Kommission einzureichen und die notwendigen Schritte für eine schnellstmögliche Umsetzung einzuleiten. Nur durch solche Maßnahmen können die wirtschaftlichen Schäden für die Veredelungsregionen minimiert und der Tierschutz gewahrt werden.
Mit diesen Forderungen setzt sich der WLV aktiv für die Zukunft der Schweinehalter in Westfalen-Lippe ein. Frischfleisch aus ASP-Restriktionsgebieten muss in die Handelsströme aufgenommen werden, um den Betrieben eine nachhaltige Perspektive zu bieten.