WLV kritisiert EU-Vorhaben zu Vertragspflichten

Die EU-Pläne zur Änderung der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) verfehlen nach Auffassung des WLV ihr gesetztes Ziel.
Die EU Kommission verfolgt mit den geplanten Vorschriften zur Vertragsgestaltung im Lebensmittelsektor eine Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette. Konkret geht es um die Artikel 148 und 168, welche eine schriftliche Fixierung von Preis und Menge in den Vertragsbeziehungen zwischen Produzent und Abnehmer für Milch und weitere Produkte aus Landwirtschaftlicher Produktion bewirken sollen.
WLV: Statt stärkerer Marktposition mehr Bürokratie und Preisabschläge
Insbesondere im Milchsektor legen verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen jedoch nahe, dass dies aufgrund wachsender Bürokratie und Unsicherheiten für Abnehmer mit Preisabschlägen für Landwirte verbunden wäre. WLV-Präsident Hubertus Beringmeier berfürchtet durch die Vorschläge eine Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und mehr Bürokratie. Benedikt Langemyer, der den WLV-Milchausschuss leitet, sieht nicht, dass die Regelung für Milchviehbetriebe zu mehr Einnahmen führt.
Deshalb fordern WLV und DBV, eine Opt-out-Möglichkeit für Mitgliedsstaaten zu erhalten. Bereits Anfang Oktober wird das Europaparlament über seine finale Position im Trilogverfahren abstimmen.