Tierschutzgesetz: | 13. Februar 2024

WLV kritisiert geplante Verschärfungen für die Rinder- und Schweinehaltung

Der Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes setzt die Serie an Verschärfungen für die Landwirtschaft fort. Die neuen geplanten Regelungen betreffen Rinder- und Schweinehalter.

Die Änderung des Tierschutzgesetzes kann ohne Zustimmungspflicht des Bundesrats vom Bundestag beschlossen werden könnten. Für Rinderhaltungen ist das Verbot der Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Ausnahmen gibt es nur für Betriebe mit bis zu 50 Rindern, die mit Weide und Laufhof über ganzjährige Bewegungsmöglichkeiten verfügen.

Zwar spielt die Anbindehaltung in Westfalen-Lippe nur noch eine untergeordnete Rolle. „Doch dass die Regierung den Strukturbruch von schätzungsweise 10.000 Betrieben in Bayern wissentlich in Kauf nimmt, geht uns dennoch etwas an“, findet Benedikt Langemeyer, WLV-Milchausschussvorsitzender, mit Blick auf zukünftige politische Entscheidungen zur Tierhaltung. Zudem soll für das Enthornen eine Lokalanästhesie vorgeschrieben werden, was die Anwesenheit eines Tierarztes erfordert. Abgesehen von den zusätzlichen Kosten, kann dies für kleinere Betriebe sowie in Regionen mit Tierärztemangel zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

In der Schweinehaltung soll es neue Vorschriften zum Schwänzekupieren geben. Als Voraussetzung, um überhaupt kupieren zu dürfen, müssen im jeweiligen Stall bereits Probleme mit Schwanz- und Ohrbeißen aufgetreten sowie Ursachenanalysen durchgeführt worden sein. Die Eingriffe sollen nachweislich unerlässlich zum Schutz der Tiere sein.

Der WLV sieht in diesen unnötigen und komplizierten Vorschriften einen weiteren zielgerichteten Versuch, die konventionelle Schweinehaltung in Deutschland herunterzufahren. Der nationale Alleingang Deutschlands provoziert zudem erneut bürokratischen Aufwand für die Betriebe, ohne im Sinne des Tierschutzes eine praxistaugliche Lösung mit der Landwirtschaft zu finden.

Im Rahmen der Verbändeanhörung mit Frist bis 01. März wird der WLV eine Stellungnahme zum Änderungsentwurf einreichen.