12. August 2022

WLV rät: Widerspruch einlegen gegen Auskunft über Ausnahmegenehmigungen zur Pflanzenschutzausbringung in Naturschutzgebieten

Ein Umweltinstitut aus München fordert Auskünfte von der Landwirtschaftskammer über die zehn flächenmäßig umfangreichsten Ausnahmegenehmigungen, die nach NRW-Erlass zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten erteilt worden sind. Dieses Auskunftsbegehren hält der WLV nicht für rechtmäßig.

Die Gründe wurden heute im Einzelnen der Landwirtschaftskammer schriftlich mitgeteilt. Den betroffenen WLV-Mitgliedern rät der WLV deshalb, der Auskunftserteilung an das Umweltinstitut München e. V. schriftlich mithilfe des Anhörungsschreibens zu widersprechen.

Der nordrhein-westfälische Ausführungserlass beinhaltet ausdrücklich die Weisung an die Landwirtschaftskammer dem Landwirtschaftsministerium NRW im Juli 2022 eine Evaluation vorzulegen. Aus Sicht des WLV reicht diese Evaluation der Fachbehörde vollkommen aus, um den Sachstand zu bewerten und ggf. fachliche Anpassungen im Sinne von Landwirtschaft und Naturschutz vorzunehmen.