Gülleausbringung mit Breitverteiler | 20. September 2024

WLV setzt sich für Ausnahmen bei der Düngeverordnung ein

Gülle-Ausbringung auf hängigem Gelände

Landwirte fordern Ausnahmen für Rindergülle nach bayerischem Vorbild. Sie appellieren an Ministerin Gorißen, für eine praxisgerechte Lösung zu sorgen.

Mit einem eindringlichen Appell haben sich WLV und RLV in dieser Woche an die nordrhein-westfälische Ministerin für Landwirtschaft, Silke Gorißen gewandt. Vorausgegangen war die Entscheidung Bayerns, unter bestimmten Voraussetzungen die Ausbringung von Rindergülle mit einem Trockensubstanzgehalt von weniger als 4,6 Prozent mittels Breitverteilung über den 1. Februar 2025 hinaus zuzulassen.

Diese Entscheidung beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Demnach ist die Minderung der Ammoniakemissionen bei der Ausbringung mit Breitverteilern gegenüber streifenförmigen und bodennahen Verfahren gleichwertig, wenn die Gülle einen niedrigen Gehalt an Trockensubstanz (TS-Gehalt) aufweist.

Die beiden Verbände fordern deswegen die Ministerin auf, dem Beispiel Bayerns zu folgen. "Wir bitten Sie, sich dringend für eine sachgerechte und praxisorientierte Herangehensweise bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger aus Rindergülle mit einem TS-Gehalt von bis zu 4,6 Prozent einzusetzen und dem Beispiel Ihrer Amtskollegin aus Bayern zu folgen", heißt es im Schreiben beider Verbände. Landwirte aus Nordrhein-Westfalen dürften nicht das Nachsehen haben.