Düngeverordnung | 10. Oktober 2025

WLV: "Urteil kann Chance sein für praxisnahe Lösungen"

Das Bundesverwaltungsgericht fordert ein Aktionsprogramm gegen Nitrat. Der Verband sieht darin die Chance für praxisnahe Regeln und gerechte Lastenverteilung.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 8. Oktober entschieden: Die Bundesregierung muss ein Nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen vorlegen. Die bisherige Düngeverordnung allein erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

"Gebraucht werden Verordnungen, die wissenschaftlich fundiert und gleichzeitig praxisnah sind"

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) sieht darin eine Chance für mehr Kooperation und eine gerechtere Lastenverteilung. WLV-Präsident Hubertus Beringmeier betont: „Wir brauchen Verordnungen, die wissenschaftlich fundiert und gleichzeitig praxisnah sind. Das Verursacherprinzip muss die bisherigen Erfolge beim Gewässerschutz anerkennen.“

Beringmeier sieht das Urteil als Gelegenheit, die Düngepolitik neu zu denken: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändert nichts daran, dass die Europäische Kommission die verschärfte Düngeverordnung als rechtskonforme Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie akzeptiert - dennoch bietet das gestrige Urteil trotz aller Bedenken, die Chance einer Neuausrichtung der Düngepolitik.“

Langfristig sinkenden Nitratwerte in Westfalen-Lippe zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen wirken

In der Vergangenheit hätten Vorschriften oft praxisgerechte Lösungen verhindert und sogar die hohen Standards deutscher Produkte geschwächt. Dabei zeigen die langfristig sinkenden Nitratwerte in Westfalen-Lippe, dass die bisherigen Maßnahmen wirken. „Gerade deshalb muss das angekündigte Aktionsprogramm eng mit der geplanten Novelle der Düngeverordnung verzahnt werden.“

Wichtig ist für den WLV, dass künftig alle relevanten Verursacher einbezogen werden – nicht nur die Landwirtschaft. „Verursachergerechtigkeit müsse der Maßstab sein. Betriebe, die verantwortungsbewusst und gewässerschonend arbeiten, dürfen nicht unter pauschalen Auflagen leiden.“