Tag des Grundgesetzes:

Landwirtschaftlicher Berufsstand feiert 75 Jahre Verfassung / WLV-Präsident Beringmeier: „Grundgesetz ist das höchste Gut, das es zu schützen gilt!“
Münster <wlv> Die Landwirtinnen und Landwirte in Westfalen-Lippe feiern den Tag des Grundgesetzes, das heute vor 75 Jahren verkündet wurde und die Grundlage für das Zusammenleben in einem freien und demokratischen Rechtsstaat bildet. „Der heutige Tag ist ein Fest für die Demokratie. Unser Grundgesetz ist das Fundament für ein friedliches Zusammenleben und schützt als freiheitlich-demokratische Grundordnung unsere Demokratie und alle Menschen, die in Deutschland leben. Das ist das höchste Gut, das es zu schützen gilt“, ist Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), überzeugt.
Umwelt- und Tierschutz sind wichtige Gemeinwohlinteressen, die im Grundgesetz an zentralen Stellen festgeschrieben sind. Wünschenswert wäre, künftig auch die Ernährungssicherheit explizit in der Verfassung als verbindliches Staatsziel zu definieren. Das Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, der Schutz des Eigentums, das Versammlungsrecht, die freie Meinungsäußerung und die Gleichberechtigung, die allesamt im Grundgesetz verankert sind, bilden notwendige Voraussetzungen auch zur Gestaltung einer zukunftsfesten Landwirtschaft.