Änderung des Tierschutzgesetzes: | 11. Juni 2024

Zusätzliche bürokratische Hürden und null Mehrwert für Tierwohl

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WLV-Präsident Beringmeier: „Der Gesetzentwurf ignoriert die Realitäten in der landwirtschaftlichen Praxis“

Münster <wlv> Die von der Bundesregierung beschlossene Novellierung des Tierschutzgesetzes steht Anfang Juli auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband wertet die Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Gesetzentwurf als wenig praktikabel und in handwerklicher Hinsicht stark überarbeitungsbedürftig. Demnach gehen im Gesetzentwurf vorgesehene Verschärfungen weit über europäische Vorgaben hinaus und stellen nicht notwendige nationale Sonderwege dar. Darüber hinaus werden tierhaltenden Betrieben zusätzliche, erhebliche bürokratische Lasten aufgebürdet, ohne, dass diese mit einem Zusatznutzen für den Tierschutz verbunden wären. Dem von der Bundesregierung zugesicherten Bürokratieabbau und Entlastungen der Landwirtinnen und Landwirte läuft der Gesetzentwurf demnach zuwider.

„Wir unterstützen Bemühungen, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern und das Wohlergehen der Nutztiere zu fördern. Dafür braucht es aber praktikable Lösungen. Der vorgebrachte Gesetzentwurf kommt diesen Ansprüchen in keiner Weise nach – das Gegenteil ist der Fall“, erklärt Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes. „Die Novelle des Tierschutzgesetzes ist in der aktuellen Fassung erweist sich ausschließlich als Bürokratiemonster und ignoriert die Realitäten in der landwirtschaftlichen Praxis in Gänze. Ich sage es ganz deutlich: In dieser Form bricht das Gesetz uns Tierhaltern das Genick und wird nach unserer Einschätzung vorrangig zu einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland führen“, findet Hubertus Beringmeier deutliche Worte.

Mit einer breit angelegten Unterschriftenaktion hatte der Berufsstand bereits im Mai gegen die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes mobilisiert. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband steht in dieser Sache in engem Austausch mit dem NRW-Landwirtschaftsministerium, um Hauptkritikpunkte und Änderungsvorschläge aufzuzeigen.