Berner Konvention ebnet Weg für Bestandsmanagement des Wolfes

WLV-Wolfsbeauftragter Bernd Eichert: „Voraussetzung dafür, dass Regulierung auch auf nationaler und Landes-Ebene überhaupt umgesetzt werden kann!“
Münster <wlv> Der in der Europäischen Union bisher unter Strengschutz stehende Wolf hat sich in den vergangenen Jahren ungebremst in Deutschland ausgebreitet. Bereits im September hatte die EU-Botschafterebene für die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes votiert. Am heutigen Tage nun haben die Unterzeichnerstaaten der sogenannten Berner Konvention zum Schutz europäischer Wildtiere in Straßburg entschieden, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen. Dies ist die Voraussetzung, damit entsprechende EU-Gesetze hin zu einem Bestandsmanagement des Wolfes geändert und anschließend auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden können. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV e.V.) hatte seit Jahren auf Bundes- und EU-Ebene auf die großen Sorgen der Tierhalterinnen und Tierhalter hingewiesen, die sich mit der alleinigen Verantwortung für den Schutz und der Angst um ihre Tiere, den Folgen von Nutztierrissen sowie bürokratischen Hürden von der Politik allein gelassen sehen.
„Die heutige Entscheidung der Berner Konvention ebnet endlich den Weg für ein Bestandsmanagement des Wolfes, das schon lange überfällig war und Voraussetzung dafür ist, dass ein entsprechendes Wolfsmanagement durch Regulierung auch auf nationaler und Landes-Ebene überhaupt umgesetzt werden kann“, sagt Bernd Eichert, Wolfsbeauftragter im Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband. „Insbesondere Umweltministerin Steffi Lemke und auch die künftige Bundesregierung sind dringend gefragt, auf europäischer und nationaler Ebene auf die Änderung der entsprechenden Gesetze für ein Bestandsmanagement von Wölfen hinzuwirken“, so Eichert weiter.
Trotz erheblicher Anstrengungen der westfälisch-lippischen Tierhalterinnen und Tierhalter, im Sinne des Herdenschutzes insbesondere Schutzzäune zu errichten und Wachhunde einzusetzen, ist seit mehreren Jahren eine kontinuierlich steigende Anzahl an Nutztierrissen zu beobachten. Das Interesse der Landwirtschaft liegt nicht primär in der Entschädigung im Falle von Wolfsrissen, sondern zuvorderst im Schutz der Nutztiere. „Beim Wolf sind alle Kriterien zur Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands als erfüllt anzusehen und die Grundlage für ein aktives Bestandsmanagement gegeben. Nur mit einer entsprechenden Kontrolle der Wolfsbestände und deren Regulierung ist nach unserer Einschätzung künftig ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf möglich“, sagte Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, am heutigen Tage in Münster.