Agrarjugendverbände in NRW fordern erneut Prämie für Existenzgründer

Mit einem Finanzierungsvorschlag wollen der Ring der Landjugend und die junger ABL eine gezieltere Förderung von Existenzgründern voranbringen. Im Fokus stehen junge Landwirtinnen und Landwirte, die einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen wollen.
Bereits im November 2021 hat ein breiter Zusammenschuss landwirtschaftlicher Jugendverbände in NRW die Einführung einer sogenannten „Existenzgründungsprämie“ gefordert und einen konkreten Ausgestaltungsvorschlag präsentiert. Die in der 2. Säule anderer Bundesländer bereits eingeführte Prämie soll die weitestgehend pauschale Junglandwirt:innenförderung der 1. Säule der GAP ergänzen und die extrem kapitalintensiven landwirtschaftlichen Existenzgründungen gezielt und anhand eines Konzeptes unterstützen.
Ziel: Der bäuerlichen Landwirtschaft eine Zukunft geben, Innovation voranbringen und den ländlichen Raum lebendiger machen
Laut Philipp Sander, Vorstandsmitglied des Rings der Landjugend Westfalen-Lippe, würde eine entsprechende Prämie „der bäuerlichen Landwirtschaft in der Region eine Zukunft geben, Innovation voranbringen und den ländlichen Raum lebendiger machen“. Die damalige Landwirtschaftsministerin in NRW Ursula Heinen-Esser zeigte sich in einem Gespräch mit den Jungendverbände offen und sagte: „Das Thema Existenzgründungsprämie greifen wir gerne auf und werden prüfen, ob perspektivisch ein Förderangebot, insbesondere für außerfamiliäre Hofübergaben, geschaffen werden kann.“
Vorbehalte hatte das Ministerium bezüglich der Finanzierbarkeit einer Existenzgründungsprämie angemeldet. Im Koalitionsvertrag der neuen NRW-Landesregierung steht „Neueinsteigerinnen und -einsteiger in die Landwirtschaft wollen wir unterstützen.“ Die landwirtschaftlichen Jugendverbände haben ihren Ausgestaltungvorschlag von 2021 nun bezüglich der Finanzierung überarbeitet.
Konzentration auf Neugründungen vorgeschlagen
Der Vorschlag der Jugendverbände sieht im Kern vor, das Budget für die Existenzgründungsprämie in NRW zunächst auf 1 Prozent der Mittel der 2. Säule zu beschränken. Dies entspricht dem prozentualen Anteil, welcher z.B. in Brandenburg ab 2023 für eine Existenzgründungsprämie genutzt wird. In NRW wären dies in der laufenden Förderperiode rund 11 Mio. €. Bei den bislang in anderen Bundesländern üblichen Fördersätzen von 75.000 € je Betriebsgründung wäre in NRW damit die Unterstützung von rund 150 Gründungen möglich. Im Falle einer Überzeichnung des Budgets sieht der Vorschlag vor, die Anträge bzw. Betriebskonzepte anhand eines Punktesystems in Reihenfolge zu bringen. Den Zuschlag erhalten die Bewerber:innen mit dem innovativsten Betriebskonzept. Neugründungen sind innerfamiliären Hofübergaben dabei grundsätzlich vorzuziehen, da diese besonders kapitalintensiv sind bzw. nicht auf vorhandenes landwirtschaftliches Vermögen zurückgreifen können.
Die voraussichtlich erste Gelegenheit den konkretisierten Vorschlag der landwirtschaftlichen Jungendverbände zu debattieren wird am 02.02.2023 sein. Unter der Überschrift „Mehr junge Bäuerinnen und Bauern für NRW“ wird an diesem Tag auf Gut Havichhorst bei Münster eine Veranstaltung stattfinden an der, neben vielen landwirtschaftlichen Existengründer:innen, auch die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundeslandwirtschafsministeriums, Dr. Ophelia Nick sowie der NRW Agrarstaatssekretär Dr. Martin Berges, teilnehmen werden. Lena Jacobi, von der jungen AbL und Mitglied im AbL Bundesvorstand setzt darauf, dass „durch die Veranstaltung und Konkretisierung unseres Vorschlages die Einführung einer Existenzgründungsprämie auch in NRW endlich weiter voran kommt und umgesetzt wird“.