Gutachten stützt Forderung des DBV nach Ausnahme beim Mindestlohn

Die Kernbotschaft lautet: Ein Abschlag von 20 Prozent auf den gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist rechtlich zulässig.
Ein Rechtsgutachten, das der DBV und sieben weitere Verbände in Auftrag gegeben haben, kommt zu dem Ergebnis, dass ein Abschlag von 20 Prozent auf den gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft rechtlich zulässig sein kann.
Laut Pressemitteilung (17. März 2026) sieht der Gutachter, Arbeitsrechtler Prof. Dr. Christian Picker von der Universität Tübingen, keinen Verstoß gegen das Grundgesetz und auch keinen Verstoß gegen EU-Recht. Geprüft wurden laut DBV unter anderem Gleichbehandlung, Arbeitnehmerfreizügigkeit und die EU-Mindestlohnrichtlinie.

