Berufsgenossenschaft | 16. Juli 2026

Beitragsbescheide für das nächste Versicherungsjahr im Versand

Die Berufsgenossenschaft verschickt derzeit neue Beitragsbescheide. Falls Fragen aufkommen, unterstützt Sie der WLV – die Beratung ist in der Regel kostenfrei.

Die Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) finanzieren nach Angaben der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Leistungen des Jahres 2025. Hierunter fallen medizinische Versorgung und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen, Rentenleistungen sowie die Betreuung von Versicherten mit anerkannten Berufskrankheiten.

Die Aufwendungen für Leistungen an Versicherte sind im Jahr 2025 gestiegen. Als Gründe hierfür werden insbesondere höhere Kosten für Heilbehandlungen, Renten und Verletztengeld genannt. Zudem investiert die LBG weiterhin gezielt in Präventionsangebote und Beratungsleistungen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten langfristig zu reduzieren. Trotz dieser vorbeugenden Maßnahmen sind die Leistungsaufwendungen im Jahr 2025 gestiegen, weshalb eine Anpassung der Beiträge erforderlich wird.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Beitrag!

Wie hoch der Beitrag im Einzelfall ausfällt, hängt von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Unternehmens ab. Der WLV rät: Lassen Sie sich von unseren Sozialversicherungs-Experten beraten, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Beitragsbescheids haben.

Im Sozialversicherungsrecht ist der WLV unabhängig von einer WLV-Mitgliedschaft im Auftrag der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger unterwegs. Die Kosten für diese Beratung übernimmt in fast allen Fällen die SVLFG.

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Beitragsrechner

Mit dem Beitragsrechner der Berufsgenossenschaft behalten Sie die für Ihren Betrieb ermittelten Standardeinkommenswerte jederzeit im Blick. Beim Rechner handelt es sich um eine Excel-Tabelle.

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