Beitragsbescheide zur Krankenkasse im Versand

Wir empfehlen, die Bescheide genau zu prüfen und bei Zweifeln die kostenfreie Beratung durch die Sozialrechtsexperten des WLV in Anspruch zu nehmen.
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse hat mitgeteilt, dass die neuen LKK-Beitragsbescheide in der nächsten Zeit auf den Mitgliedsbetrieben eingehen werden.
Zur Erinnerung: Das im Jahr 2025 neu eingeführte System der Beitragsbemessung nimmt als Maßstab das sog. Standardeinkommen. Dieses setzt sich aus der Multiplikation der Standardeinkommenswerte je Frucht- oder Tierart mit der Anzahl der jeweiligen Hektar- oder Kopfzahl zusammen. Die Standardeinkommenswerte werden jedes Jahr mit Blick auf einen zurückliegenden 3-Jahreszeitraum (Forst: 10 Jahre) neu festgelegt – das ist gerechter, aber auch unübersichtlicher.
Ab 01.01.2026 werden der Beitragsberechnung aktualisierte Durchschnittswerte der Wirtschaftsjahre 2021/2022 bis 2023/2024 zugrunde gelegt (Forsten = zehnjähriger Durchschnitt).
Nach dem Versand der Beitragsbescheide 2025 haben DBV und WLV zahlreiche Gespräche mit der SVLFG Verbänden geführt; auch neue Datenquellen wurden zur Verfügung gestellt. Die daraus resultierenden Weiterentwicklungen werden zum 01.01.2026 umgesetzt und sind in den neuen, niedrigeren StEW enthalten. Zu nennen sind:
Beerenobst, Spargel: Berücksichtigung Pflanzjahre, Personalkosten
Baumobst: Berücksichtigung regionaler Kostenstrukturen
Mastschweine: Weiterentwicklung durch Betriebszweigauswertungen
Mastgänse: Weiterentwicklung durch Betriebszweigauswertungen
Mastputen: Berücksichtigung pauschaler Anteile männlich/weiblich/Jungpute je Tierplatz sowie von Datenlieferungen des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG)
Industriegemüse vollmechanische Ernte: stärkere Berücksichtigung von Vertragsanbau
Arznei-, Gewürz-, Aromapflanzen: Teilweise Zuordnung zu Mähdrusch
Bei Kartoffeln wird ab dem kommenden Jahr nach Speise- und Stärkekartoffeln differenziert und für Stärkekartoffeln ein wesentlich geringerer Standardeinkommenswert angesetzt.
Achtung! In NRW wurden 2025 in den INVEKOS-Flächenanträgen die „Stärkekartoffeln“ nicht gesondert geführt, daher konnten sie bei den aktuellen LKK-Beitragsbescheiden nicht automatisch berücksichtigt werden.
Der WLV empfiehlt, den Bescheid genau zu prüfen! Falls Stärkekartoffeln auf dem Acker stehen, aber nicht im LKK-Beitragsbescheid genannt sind, ist die Meldung an die SVLFG/LKK erforderlich, damit eine Berücksichtigung bei den LKK-Beiträgen erfolgt! Der Bescheid wird korrigiert.