Wolf & Weide | 18. Dezember 2025

Bundeskabinett will Wolf ins Jagdrecht aufnehmen

Problemwölfe sollen künftig schneller entnommen werden können. Der Bauernverband fordert dafür klare Quoten.

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 beschlossen, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Kernelemente der geplanten Neuregelung sind:

  • Bei „günstigem Erhaltungszustand“ (Bestand langfristig gesichert) muss die zuständige Behörde einen revierübergreifenden Managementplan aufstellen.

  • Auch bei „ungünstigem Erhaltungszustand“ soll Jagd zur Abwehr wirtschaftlicher Schäden oder zur Sicherung von Gesundheit/öffentliche Sicherheit möglich sein.

  • Bundesländer können nicht schützbare Weidegebiete festlegen, zum Beispiel Almen und Deiche.

WLV Bild

Nur mit einer entsprechenden Kontrolle der Wolfsbestände und deren Regulierung ist nach unserer Einschätzung künftig ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf möglich!

Hubertus Beringmeier
Bauernpräsident in Westfalen-Lippe

Wie bewertet der Bauernverband die Lage?

Der DBV begrüßt den Kabinettsbeschluss als „überfälligen Schritt“. Er nennt die Kombination aus Managementplänen, Problemwolf-Entnahme und Weidegebieten grundsätzlich richtig. Denn für Weidetierhalter geht es um Planungssicherheit: Was gilt nach einem Riss? Wann ist Entnahme rechtssicher möglich? Und wer entscheidet wie schnell?

Gleichzeitig fordert der DBV Nachbesserungen:

  • eine generelle Entnahme-Quote (klare Zahl/Spanne, statt Einzelfall-Debatte),

  • und, dass auch grünlandbetonte Regionen mit viel Weidehaltung als Weidegebiete zählen.

Was bedeutet das für Betriebe in Westfalen-Lippe?

Für NRW ist entscheidend, was nach dem Kabinettsbeschluss tatsächlich passiert: Managementpläne, Weidegebiete und Abläufe müssen im Land so gestaltet werden, dass sie im Alltag funktionieren.

Für Betriebe in Westfalen-Lippe heißt das vor allem:

  • Mehr Tempo bei Verfahren: Entnahmeentscheidungen müssen schneller rechtssicher werden. sonst bleibt der Druck auf Weidehaltung hoch.

  • Weidegebiete richtig zuschneiden: Nicht nur „Sonderlagen“, sondern auch Weideregionen mit viel Grünland müssen praxistauglich berücksichtigt werden.

  • Herdenschutz bleibt Thema: Der Herdenschutz muss weiter gefördert werden sollen.