Bundeskabinett will Wolf ins Jagdrecht aufnehmen

Problemwölfe sollen künftig schneller entnommen werden können. Der Bauernverband fordert dafür klare Quoten.
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 beschlossen, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Kernelemente der geplanten Neuregelung sind:
Bei „günstigem Erhaltungszustand“ (Bestand langfristig gesichert) muss die zuständige Behörde einen revierübergreifenden Managementplan aufstellen.
Auch bei „ungünstigem Erhaltungszustand“ soll Jagd zur Abwehr wirtschaftlicher Schäden oder zur Sicherung von Gesundheit/öffentliche Sicherheit möglich sein.
Bundesländer können nicht schützbare Weidegebiete festlegen, zum Beispiel Almen und Deiche.
