Energiepolitik | 6. August 2026

DBV fordert Nachbesserungen am EEG 2027

Der Referentenentwurf zum EEG 2027 bringt tiefgreifende Änderungen. Der DBV sieht Nachbesserungsbedarf, damit Investitionen für Betriebe planbar bleiben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Referentenentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 vorgelegt. Ziel ist ein stärker marktorientierter Ausbau der erneuerbaren Energien bei geringeren Förderkosten. Die Ausbauziele für Wind- und Solarenergie bleiben grundsätzlich bestehen, gleichzeitig sollen Förderinstrumente und Vermarktungsregeln neu geordnet werden.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat dazu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Aus Sicht des Verbandes enthält der Entwurf zwar sinnvolle Ansätze, viele Regelungen schaffen jedoch neue Unsicherheiten für landwirtschaftliche Betriebe, die in erneuerbare Energien investieren oder bestehende Anlagen weiterbetreiben möchten. Angesichts des nahenden Auslaufens der aktuellen Genehmigung für das EEG 2023 ist ein zügiges und konstruktives Gesetzgebungsverfahren notwendig, um Planungssicherheit zu schaffen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu gewährleisten.

Investitionen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen

Viele Höfe haben in den vergangenen Jahren in Photovoltaik-, Biogas- oder Windenergieanlagen investiert. Dafür brauchen sie langfristige und verlässliche Regeln.

Der DBV kritisiert insbesondere:

  • mehr Bürokratie bei der Vermarktung von Strom,

  • zusätzliche wirtschaftliche Risiken für neue Investitionen,

  • fehlende Planungssicherheit für Biogasanlagen,

  • Regelungen, die Investitionen auf landwirtschaftlichen Betrieben erschweren können.

Nach Auffassung des DBV darf die stärkere Marktorientierung nicht dazu führen, dass Betriebe höhere Risiken tragen müssen oder Investitionen ausbleiben.

DBV: Landwirtschaft bleibt Teil der Energiewende

Die Landwirtschaft und der ländliche Raum waren von Beginn an eine tragende Säule des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland, betont der Deutsche BAuernverband in seiner Stellungnahme. Viele landwirtschaftliche Betriebe haben frühzeitig in Photovoltaik , Windenergie- und Biogasanlagen investiert und damit einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende geleistet. Umso wichtiger ist es, gerade diesen Vorreiter auch künftig verlässliche Perspektiven zu bieten und ihre Investitionsbereitschaft nicht durch zusätzliche Belastungen zu schwächen.

Der Verband fordert deshalb unter anderem praxistaugliche Regelungen für Photovoltaik und Biogas sowie ausreichend lange Übergangsfristen bei neuen Vermarktungsmodellen.

Bedeutung für Betriebe in Westfalen-Lippe

Gerade in Westfalen-Lippe erzeugen viele landwirtschaftliche Betriebe Strom aus Biogas, Photovoltaik oder Windenergie. Die endgültige Ausgestaltung des EEG 2027 entscheidet deshalb mit darüber, ob sich künftige Investitionen weiterhin rechnen.

Der WLV begleitet das Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit dem DBV und setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen ein. Ziel bleibt, dass erneuerbare Energien ein wirtschaftliches Standbein der Landwirtschaft bleiben.