DBV fordert praxistaugliches neues Düngerecht

Der Bauernverband fordert Nachbesserungen am Düngegesetz. Bedarfsgerechte Düngung und weniger Bürokratie müssen aus Sicht des Verbands im Mittelpunkt stehen.
Der Bundestag berät derzeit das Zweite Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Der Verband betont: Die Landwirtschaft unterstützt den Gewässerschutz. Gleichzeitig muss eine Düngung möglich bleiben, die sich am tatsächlichen Bedarf der Pflanzen orientiert.
Deutliche Fortschritte bei Düngung bleiben unberücksichtigt
Der DBV verweist auf deutliche Fortschritte bei der Düngung. Die Nährstoffüberschüsse in Deutschland sind zwischen 2000 und 2022 um 42 Prozent gesunken. Das Nachhaltigkeitsziel für 2030 wurde damit bereits 2021 erreicht. Aus Sicht des DBV sollte der Gesetzgeber diese Entwicklung berücksichtigen und nicht pauschal neue Auflagen für alle Betriebe schaffen.
Besonders kritisch sieht der Verband, dass das Düngegesetz geändert werden soll, obwohl die künftigen Regeln für Düngung und Kontrolle noch zwischen Bund, Ländern und EU abgestimmt werden.
Der DBV fordert deshalb:
Bedarfsgerechte Düngung muss möglich bleiben.
Nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe müssen von Bewirtschaftungsauflagen in den Roten Gebieten befreit werden können.
Eine Abkehr von der bisherigen Gebietskulisse darf nicht zu pauschalen Auflagen für alle Betriebe führen.
Neue Bilanzierungs- und Dokumentationspflichten sollen keine zusätzliche Bürokratie schaffen.
Beim geplanten Monitoring müssen Datenschutz und Praxistauglichkeit gewährleistet sein.
Positiv bewertet der DBV, dass die bisherige Ermächtigung für die Stoffstrombilanz gestrichen werden soll. Eine neue betriebliche Bilanzierung lehnt der Verband dagegen ab.
WLV: Rote und Gelbe Gebiete müssen entfallen!
Für die Landwirtschaft in Westfalen-Lippe fopdert der WLV im künftigen Düngerecht, dass rote und gelbe Gebieten vollständig entfallen. Sollte dies im Gegenzug die datenbasierte gesamtbetriebliche Kontrolle erfordern, so ist eine praxistaugliche Lösung für die Datenbanken zu schaffen.