Naturschutz und Flächennutzung | 24. Juli 2026

DBV warnt vor Folgen des Natürliche-Infrastruktur-Gesetzes

Der Bauernverband fordert deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Aus Sicht des Verbandes drohen neue Nutzungskonflikte und zusätzlicher Flächenverlust.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt den derzeit in der Bundesregierung verhandelten Entwurf für das Natürliche-Infrastruktur-Gesetz (NatInfG) entschieden ab. Gemeinsam mit dem geplanten Nationalen Wiederherstellungsplan sieht der Verband erhebliche Risiken für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Nach Einschätzung des DBV verschiebt der Gesetzentwurf das Gleichgewicht zwischen Naturschutz und landwirtschaftlicher Nutzung zulasten der Betriebe. Kritisch bewertet er in einer Pressemeldung insbesondere, dass der Naturschutz als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft werden soll. Dadurch könnten andere öffentliche Interessen – etwa die Produktion von Lebensmitteln, erneuerbaren Energien oder die Entwicklung des ländlichen Raums – künftig deutlich schwerer durchsetzbar sein.

Bundeskabinett verschiebt Beratung des Gesetzentwurf

Das Gesetz befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Anfang Juli 2026 wurde ein Referentenentwurf veröffentlicht und in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Am gestrigen Donnerstag (23.07.2026) hat das Bundeskabinett die Beratung des umstrittenen Gesetzentwurfs verschoben - auf Bitten der unionsgeführten Agrarministerien.

Das Kernproblem des NatInfG bleibe trotz einiger Änderungen am Gesetzentwurf weiterhin bestehen. Die neue Schutzgebietskategorie „Natürliche Infrastruktur“ setze auf neue Flächenkulissen, statt den kooperativen Naturschutz mit den Eigentümern und Landwirten weiter zu stärken.

WLV Bild

„Der aktuell innerhalb der Bundesregierung verhandelte Naturschutz-Regelungskomplex gefährdet die Zukunft der deutschen Landwirtschaft und muss dringend korrigiert werden.

Die Einstufung des Naturschutzes als „überragendes öffentliches Interesse“ gefährdet die Produktion von Nahrungsmitteln, nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien.

Joachim Ruikwied
DBV-Präsident

Einordnung für die Landwirtschaft in Westfalen-Lippe

Für die Landwirtschaft in Westfalen-Lippe ist das Gesetzesvorhaben relevant, da es die Flächenverfügbarkeit für landwirtschaftliche Betriebe einschärken würde und die Gestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erschweren könnte. Es greift in Eigentums- und Nutzungsrechte ein und verringert die Chancen für freiwillige Naturschutzprogramme. Große Auswirkungen werden auch auf auf Infrastrukturprojekte im ländlichen Raum (Stromtrassen, Windenergie, Straßenbau) erwartet.

Natürliche-Infrastruktur-Gesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur (NatInfG) – häufig auch „Natürliche-Infrastruktur-Gesetz“ genannt – ist ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er soll den Naturschutz stärker mit dem Ausbau von Verkehrs-, Energie- und anderer Infrastruktur verbinden. Der Begriff „Natürlicher Infrastruktur“ beschreibt Ökosysteme, die wichtige Leistungen für Gesellschaft und Wirtschaft erbringen, beispielsweise Wälder, Moore, Flüsse und Auen, Hecken und Feldgehölze oder Grünland.

Den Referentenentwurf lesen