Einigung beim Gesetz zur Gebäudemodernisierung

Diese wichtigen Änderungen für die Bioenergie gibt es im Geseteszentwurf
Die Verhandler von CDU/CSU und SPD haben sich am Wochenende auf Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. Damit kann der Entwurf voraussichtlich noch diese Woche im Bundestag beschlossen werden.
Für die Bioenergie enthält die Einigung mehrere wichtige Punkte:
Die Anforderungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung sollen künftig nicht pauschal für alle Anlagen mit biogenen Brennstoffen gelten, sondern nur oberhalb der geltenden Bagatellgrenzen von 7,5 MW Feuerungswärmeleistung bei fester Biomasse. Damit wird eine zentrale Branchenforderung aufgegriffen.
Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass die Bundesregierung bis zum 01. Dezember eine Grüngas- und Grünheizölquote vorlegen muss. Die Quote soll bis 2045 auf 100 Prozent klimaneutrale Brennstoffe ansteigen.
Die sogenannte Bio-Treppe gilt allerdings weiterhin nur für Gas- und Ölheizungen, die nach Inkrafttreten des GModG eingebaut werden. Zudem bleiben Biomasseheizungen, Solarthermie und Wärmepumpen Erfüllungsoptionen; ergänzt wurde die Wärmerückgewinnung. Für Biomethan dürfte die Bio-Treppe damit kaum noch Marktwirkung entfalten. Umso wichtiger wird die konkrete Ausgestaltung der Grüngasquote.
Der Maisdeckel für neue Vergärungsanlagen oberhalb der Bagatellgrenze von 1 MW soll von 40 auf 50 Prozent angehoben werden.
Fazit: Die Einigung enthält für die Bioenergiebranche mehrere wichtige Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf. Positiv zu bewerten sind insbesondere die Einschränkung der Nachhaltigkeitsanforderungen auf größere Holzenergieanlagen, die Anhebung des Maisdeckels sowie die verbindliche Verankerung einer Grüngasquote.
Quelle: Hauptstadtbüro Bioenergie