Erleichterung für die bodennahe Ausbringung von Rindergülle

WLV und RLV drängen auf praxisgerechte Lösung bei der Gülleausbringung. Ministerin Gorißen stellt nun eine Lösung für 2025 in Aussicht – zunächst auf Probe.
Mit einem eindringlichen Appell hatten sich WLV und RLV Ende September an die nordrhein-westfälische Ministerin für Landwirtschaft, Silke Gorißen gewandt. Sie hatten gefordert, nach dem Vorbild Bayerns unter bestimmten Voraussetzungen die Ausbringung von Rindergülle mit einem Trockensubstanzgehalt von weniger als 4,6 Prozent mittels Breitverteilung über den 1. Februar 2025 hinaus zuzulassen.
Nach mehreren Gesprächen auf Arbeitsebene der Verbände und des Ministeriums hat Ministerin Silke Gorißen jetzt eine Lösung angekündigt. Danach soll dem Vernehmen nach die Ausbringung von Rindergülle mittels Breitverteilung unter bestimmen Voraussetzungen über den 1. Februar 2025 hinaus möglich sein. Die Regelung gilt erstmal für eine Probephase von einem Jahr nach Voranzeige bei der Landwirtschaftskammer.