Kennzeichnung der Tierhaltung | 11. September 2026

Nach EU-Ablehnung des THKG: Zügige Nachbesserung gefordert

Die EU-Kommission kritisiert zentrale Punkte des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung. Eine Verbändeallianz fordert die grundlegende Überarbeitung.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen den geplanten Änderungsentwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) erhoben. Im Mittelpunkt steht die geplante Einbindung ausländischer Erzeugnisse in das deutsche Kennzeichnungssystem.

Die sogenannte Stillhaltefrist läuft bis zum 12. November 2026. Bis dahin darf die Bundesregierung den Entwurf nicht verabschieden. Sie muss Brüssel zudem mitteilen, wie sie auf die Einwände reagieren will.

Starttermin 1. Januar 2027 nicht haltbar

Die Anwendung des THKG soll nach bisheriger Planung zum 1. Januar 2027 starten. Nach Einschätzung der Verbände ist dieser Termin angesichts der offenen rechtlichen Fragen nicht zu halten.

Der DBV und die Verbändeallianz fordern eine erneute Verschiebung des Starttermins. Ein einfaches „Rumpfgesetz“ ohne Einbindung ausländischer Ware sei keine Lösung.

Gerade angesichts der derzeit äußerst angespannten wirtschaftlichen Situation der deutschen Schweinehaltung müssen zusätzliche Belastungen und Wettbewerbsnachteile für die heimische Erzeugungskette ausgeschlossen werden.

Ein Rumpfgesetz, bei dem auf die Einbindung ausländischer Ware verzichtet wird, ist daher keine Lösung. Der Gesetzentwurf muss vielmehr praxisgerecht und europarechtskonform überarbeitet werden – und dafür muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Dann stärkt das Gesetz Landwirtschaft und Verbraucher.

Stellungnahme lesen

Auszug aus der Stellungnahme der Verbändeallianz

Was bedeutet diese Entwicklung für Betriebe in Westfalen-Lippe?

Für Betriebe bedeutet die aktuelle Entwicklung zunächst: mehr Zeit für eine tragfähige Regelung. Der WLV unterstützt die Forderung, Wettbewerbsnachteile für die heimische Tierhaltung zu vermeiden.

Gerade für die wirtschaftlich angespannte Schweinehaltung braucht es klare und praktikable Vorgaben. Neue Bürokratie darf nicht dazu führen, dass heimische Erzeuger gegenüber importierter Ware ins Hintertreffen geraten.

Die Erklärung der Verbandeallianz haben unterzeichnet:

  • BRS - Bundesverband Rind und Schwein e.V.

  • BVLH – Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V.

  • BVWS – Bundesverband der Deutschen Wurst- und Schinkenproduzenten

  • DBV – Deutscher Bauernverband e.V.

  • DRV – Deutscher Raiffeisenverband e.V.

  • ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V.

  • VDF – Verband der Fleischwirtschaft e.V.