Nach EU-Ablehnung des THKG: Zügige Nachbesserung gefordert

Die EU-Kommission kritisiert zentrale Punkte des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung. Eine Verbändeallianz fordert die grundlegende Überarbeitung.
Die EU-Kommission hat Einwände gegen den geplanten Änderungsentwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) erhoben. Im Mittelpunkt steht die geplante Einbindung ausländischer Erzeugnisse in das deutsche Kennzeichnungssystem.
Die sogenannte Stillhaltefrist läuft bis zum 12. November 2026. Bis dahin darf die Bundesregierung den Entwurf nicht verabschieden. Sie muss Brüssel zudem mitteilen, wie sie auf die Einwände reagieren will.
Starttermin 1. Januar 2027 nicht haltbar
Die Anwendung des THKG soll nach bisheriger Planung zum 1. Januar 2027 starten. Nach Einschätzung der Verbände ist dieser Termin angesichts der offenen rechtlichen Fragen nicht zu halten.
Der DBV und die Verbändeallianz fordern eine erneute Verschiebung des Starttermins. Ein einfaches „Rumpfgesetz“ ohne Einbindung ausländischer Ware sei keine Lösung.