EU-Agrarpolitik | 26. Februar 2026

EU-Rechnungshof bestätigt DBV-Kritik an Finanzrahmen und GAP

GAP nach 2028: Weniger Planungssicherheit, mehr nationale Steuerung? Der Rechnungshof bestätigt zentrale Bedenken zu Budget, Bürokratie und Wettbewerbsfragen.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht seine zentralen Einwände gegen die im Juli 2025 vorgelegten Kommissionsvorschläge zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 durch zwei aktuelle Stellungnahmen des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) bestätigt.

Beide Stellungnahmen machen deutlich: Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft kommt zu kurz, ebenso der Abbau von Bürokratie. Gleichzeitig drohen durch die Integration der GAP in einen übergeordneten ‚Single Fund‘ mit nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen (NRP-Plänen) und das Auflösen der Zwei-Säulen-Struktur eine Renationalisierung der Agrarpolitik, weniger Planbarkeit und große Risiken für einheitliche Wettbewerbsbedingungen.

Der EuRH bestätigt damit die DBV-Kritik an zentralen Punkten:

  • Die geplante Einbettung der GAP in NRP-Pläne eröffnet Zielkonflikte zwischen Politikfeldern und Regionen und schwächt die gemeinsamen europäischen Leitplanken.

  • Zugleich bleibt der europäische Rahmen für die GAP in vielen Bereichen und Fragen unklar, was die Verbindlichkeit, Attraktivität, Umsetzung, Praktikabilität und Transparenz erschwert.

  • Gleichzeitig erhöht dies die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen, mehr Bürokratie und unsicheren Auszahlungsprozessen - das Gegenteil von dem, was Betriebe erwarten und brauchen.

  • Die strukturellen Umstellungen u. a. mit neuen Kofinanzierungssätzen schwächen zudem erheblich die Politik für die ländliche Entwicklung unter anderem mit ihren Investitions-, Umwelt /Klimaleistungs- und Junglandwirte Instrumenten.

DBV-Generalsekretärin Sabet: „Wir wollen echte Vereinfachung statt neuer Bürokratie. Die GAP braucht klare europäische Leitplanken, praxistaugliche Regeln und verlässliche Budgets - nicht eine Flickenteppich-Steuerung über nationale Pläne.“ Die DBV-Forderungen sind im 10-Punkte-Katalog zusammengefasst..

Hintergrund:
Der Europäische Rechnungshof hat am 24. Februar 2026 seine Stellungnahme zum geplanten einheitlichen Europäischen Fonds (2028-2034) veröffentlicht und u. a. Renationalisierungstendenzen, unklare Leistungslogik, erhebliche Kontroll- und Rechenschaftsrisiken sowie mangelnde Planbarkeit kritisiert. Bereits am 9. Februar 2026 äußerte sich der EuRH äußerst kritisch zur geplanten GAP Rahmen-Verordnung und zu den vorgeschlagenen Anpassungen in der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO).