EU-Naturschutz | 11. September 2026

Gutachten warnt vor neuen Auflagen für Land- und Forstwirtschaft

Ein neues Rechtsgutachten sieht erhebliche Risiken bei der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung. Der DBV fordert eine Überarbeitung.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Verbände "AGDW - Die Waldeigentümer" sowie "Familienbetriebe Land und Forst" haben das Gutachten gemeinsam beauftragt. Im Ergebnis sieht es erhebliche rechtliche Unsicherheiten und mögliche Einschränkungen für die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

Es drohen ordnungsrechtliche Beschränkungen der Landnutzung

Nach Einschätzung der Gutachter könnte die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) entgegen früheren politischen Zusagen zu verbindlichen Einschränkungen der Flächennutzung führen. Gleichzeitig sei noch nicht ausreichend klar, welche Flächen und Maßnahmen in Deutschland künftig als Wiederherstellung gelten.

Besonders kritisch bewertet das Gutachten die Verbindung mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur. Auch bestehende Förderprogramme könnten unter Umständen als Wiederherstellungsmaßnahmen angerechnet werden.

WLV Bild

Das Gutachten entlarvt die politischen Zusagen einer freiwilligen Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung als offenkundig unredlich und irreführend. Es untermauert damit die Kritik des Berufsstandes. Die WVO zusammen mit dem ‚Natürliche Infrastrukturgesetz‘ zerstört den bisher sehr erfolgreichen kooperativen Naturschutz.

Joachim Rukwied
Bauernpräsident

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Klimawandel. Die WVO arbeitet mit festgelegten Lebensraumtypen. Das Gutachten sieht zu wenig Spielraum, diese Vorgaben an veränderte klimatische Bedingungen anzupassen.

Wie bewerten die Landnutzerverbände die Situation?

Der DBV fordert einen Stopp der nationalen Umsetzung und eine grundlegende Überarbeitung der EU-Verordnung. DBV-Präsident Joachim Rukwied warnt davor, freiwilliges Engagement für Natur- und Artenschutz durch zusätzliche Auflagen zu ersetzen.

Aus Sicht des DBV müssen Land- und Forstwirte bei der Umsetzung als Partner einbezogen werden. Eigentumsrechte und die landwirtschaftliche Produktion müssten berücksichtigt bleiben.

Für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe in Westfalen-Lippe ....

Der WLV wird die weiteren politischen und rechtlichen Schritte aufmerksam begleiten.

Die EU-Naturwiederherstellungsverordnung ist ein EU-Gesetz, das geschädigte Ökosysteme in Europa wieder in einen besseren Zustand bringen soll. Sie ist Teil der EU-Biodiversitätsstrategie. Es geht nicht darum, jede einzelne Fläche in einen natürlichen Zustand zurückzuführen. Die EU verlangt vielmehr, dass die Mitgliedstaaten schrittweise Maßnahmen zur Verbesserung bestimmter Ökosysteme umsetzen.

Für Land- und F orstwirte ist vor allem relevant, dass die Verordnung auch landwirtschaftliche Ökosysteme betrifft. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zur Entwicklung bestimmter Indikatoren für die biologische Vielfalt. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen planen und deren Wirkung dokumentieren. Welche konkreten Folgen das für einzelne Betriebe hat, hängt stark von der nationalen Umsetzung ab.