Zum Hintergrund
Bis zum 31. Mai wählen die Versicherten der SVLFG ihre Vertreter für die Selbstverwaltung
Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die so genannte Sozialwahl statt. Wahltag für die Sozialwahl 2023 ist der 31. Mai 2023. In der SVLFG wählen die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung. Für die Gruppen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finden sog. Friedenswahlen statt, d.h. es muss nicht mehr aktiv gewählt werden.
Wahlberechtigt ist, wer am 1. Januar 2023 bei der SVLFG zu dieser Gruppe gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung versendet die SVLFG in den kommenden Wochen einen Abfragebogen. Damit Sie an der Wahl teilnehmen können, sollten Sie dieses Schreiben unbedingt ernst nehmen und den Fragebogen an die SVLFG zur Wählerregistrierung zurücksenden.
Selbstverwaltung sichert größtmögliche Entscheidungsfreiräume
Die SVLFG ist ein Selbstverwaltungsorgan, bei dem die Versicherten selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen: Die Versicherten treffen wichtige Entscheidungen im Rahmen der Gesetze selbst ─ nicht der Staat. Ihre gewählten Vertreterinnen/Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten verpflichtet. Die Selbstverwaltung sichert den Sozialversicherungsträgern größtmögliche Entscheidungsfreiräume unter den gesetzlichen Vorgaben zu. Die Erfahrungen direkt aus dem Berufsstand fließen somit in die Ausrichtung und die Entscheidungen der SVLFG ein.
Die Vertreterversammlung ist oberstes Beschlussgremium und als Legislativorgan das Parlament der SVLFG. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört der Beschluss über die Satzung, der Erlass von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, die Feststellung des Haushaltsplans, die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung.