Sozialwahl 2023 | 24. Februar 2023

Henner Braach ruft zur Teilnahme an der Wahl der SVLFG auf

Wer in diesen Tagen Post von der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) bekommt, sollte den Brief nicht ignorieren. Nur wer sich für die Wahl registriert, kann wählen und so Einfluss nehmen auf die Selbstverwaltung.

In der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) werden die Ehrenämter neu besetzt. Nur wer wählt, kann deren Kurs mitbestimmen, betont WLV-Vize Henner Braach. Was zu tun ist, um wählen zu können, beschreibt er in seinem Video-Wahlaufruf.

Gewählt wird bei den Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte, also den landwirtschaftlichen Familienbetrieben.

Alle versicherten Unternehmen werden mit einem Fragebogen angeschrieben, um die Wahlberechtigung festzustellen. Nur wer den kurzen Fragebogen ausfüllt und zurückschickt, bekommt die Wahlunterlagen.

Henner Braach sagt: Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr, schicken Sie den Fragebogen zurück und nehmen Sie an den Sozialwahlen teil.

Zum Hintergrund

Bis zum 31. Mai wählen die Versicherten der SVLFG ihre Vertreter für die Selbstverwaltung

Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die so genannte Sozialwahl statt. Wahltag für die Sozialwahl 2023 ist der 31. Mai 2023. In der SVLFG wählen die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung. Für die Gruppen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finden sog. Friedenswahlen statt, d.h. es muss nicht mehr aktiv gewählt werden.

Wahlberechtigt ist, wer am 1. Januar 2023 bei der SVLFG zu dieser Gruppe gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung versendet die SVLFG in den kommenden Wochen einen Abfragebogen. Damit Sie an der Wahl teilnehmen können, sollten Sie dieses Schreiben unbedingt ernst nehmen und den Fragebogen an die SVLFG zur Wählerregistrierung zurücksenden.

Selbstverwaltung sichert größtmögliche Entscheidungsfreiräume

Die SVLFG ist ein Selbstverwaltungsorgan, bei dem die Versicherten selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen: Die Versicherten treffen wichtige Entscheidungen im Rahmen der Gesetze selbst ─ nicht der Staat. Ihre gewählten Vertreterinnen/Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten verpflichtet. Die Selbstverwaltung sichert den Sozialversicherungsträgern größtmögliche Entscheidungsfreiräume unter den gesetzlichen Vorgaben zu. Die Erfahrungen direkt aus dem Berufsstand fließen somit in die Ausrichtung und die Entscheidungen der SVLFG ein.

Die Vertreterversammlung ist oberstes Beschlussgremium und als Legislativorgan das Parlament der SVLFG. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört der Beschluss über die Satzung, der Erlass von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, die Feststellung des Haushaltsplans, die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung.