Mit der Wahl entscheiden die Betriebsinhaber und ihrer Familienangehörigen (Wahlgruppe 1) darüber, wer ihre Interessen in der Landwirtschaftskammer vertritt. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter setzen sich dort für die Anliegen der landwirtschaftlichen Praxis in der Selbstverwaltung ein – unter anderem bei Fachberatung, Aus- und Fortbildung, Prüfungen, Förderprogrammen und Verwaltungsverfahren.
Für die Landwirtschaft stehen wichtige Themen an: Klimawandel, gesellschaftliche Erwartungen, wirtschaftliche Unsicherheiten und zunehmende Bürokratie. Umso wichtiger ist es, dass die Interessen der Landwirtschaft in der Landwirtschaftskammer gut vertreten sind. Eine hohe Wahlbeteiligung gibt den gewählten Vertreterinnen und Vertretern dafür ein breites Mandat.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gehen Sie im Oktober zur Landwirtschaftskammer-Wahl 2026. Geben Sie den Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlgruppe 1 Ihre Stimme und entscheiden Sie mit, wer die Interessen der Landwirtschaft in der Landwirtschaftskammer vertritt.