Überarbeitung Baugesetzbuch | 25. September 2026

Landwirtschaft braucht Spielraum für Stallumbau

WLV und Deutscher Bauernverband fordern Nachbesserungen beim BauGB-Upgrade.

Die Beratungen über das sogenannte BauGB-Upgrade haben begonnen. Aus Sicht der Landwirtschaft muss der Gesetzesentwurf so angepasst werden, dass landwirtschaftliche Betriebe ihre Ställe tatsächlich zukunftsfähig umbauen können. WLV und DBV sehen dabei dringenden Anpassungsbedarf.

Ein zentraler Punkt ist der Umbau der Tierhaltung. Der WLV fordert, dass Genehmigungen für eine Tierwohlverbesserung künftig für alle landwirtschaftlichen Tierarten möglich werden. Bislang ist diese Möglichkeit auf die Mastschweinehaltung beschränkt. Damit würden viele Betriebe beim Umbau ihrer Ställe unnötig ausgebremst.

„Wir brauchen mit dem Baugesetzbuch Möglichkeiten zum Stallumbau und keinen Stallstillstand!“, betont WLV-Präsident Hubertus Beringmeier. Gleichzeitig müssten auch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Immissionsschutzes genehmigungsfähig sein. Nur wenn Bau- und Immissionsschutzrecht aufeinander abgestimmt sind, können Betriebe notwendige Investitionen umsetzen und verlässlich planen.

Tierwohl und Immissionsschutz zusammen denken

Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert Änderungen an dieser Stelle. In seiner aktuellen Stellungnahme zum BauGB-Upgrade begrüßt der Verband, dass Tierwohlverbesserungen auf alle landwirtschaftlichen Tierarten ausgeweitet werden sollen. Gleichzeitig fordert der DBV, Tierwohl und Immissionsschutzrecht miteinander zu verbinden.

Ein Stallumbau kann zwar baurechtlich möglich sein, gleichzeitig aber an immissionsschutzrechtlichen Vorgaben scheitern. Nach Auffassung des DBV muss deshalb sichergestellt werden, dass Verbesserungen beim Tierwohl auch tatsächlich genehmigt und umgesetzt werden können. Der Verband fordert das Parlament auf, entsprechende Empfehlungen des Bundesrates aufzugreifen.

Schutz landwirtschaftlicher Flächen sicherstellen

Der DBV sieht darüber hinaus Handlungsbedarf beim Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Wertvolle Flächen im Außenbereich dürften nicht zunehmend für andere Vorhaben in Anspruch genommen werden. Insbesondere müsse verhindert werden, dass der Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“ immer weiter ausgeweitet wird.

Jetzt kommt es auf das Gesetzgebungsverfahren an

WLV und DBV sehen die laufenden Beratungen deshalb als wichtige Gelegenheit, bestehende Hemmnisse abzubauen. Ziel müsse ein Bauordnungsrecht sein, das den gesellschaftlich gewünschten Umbau der Tierhaltung nicht nur fordert, sondern auch praktisch ermöglicht.

Der DBV hat seinen Forderungskatalog und seine Stellungnahme zur Anhörung im Deutschen Bundestag an die zuständigen Parlamentarier übergeben. Damit ist die Position der Landwirtschaft für die weiteren Beratungen klar formuliert: Das BauGB-Upgrade muss so nachgebessert werden, dass Tierwohl, Immissionsschutz und der Schutz landwirtschaftlicher Flächen zusammen gedacht werden können.