Landwirtschaftliche Krankenkasse | 23. Januar 2025

Beitragsbescheide der SVLFG: Der WLV hilft bei der Prüfung!

Sie haben Zweifel an der Korrektheit Ihrer LKK-Beiträge? Der WLV hilft bei der Klärung von Fragen zum neuen Beitragsmaßstab! 💡✅

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verschickt seit Mitte Januar ihre Beitragsbescheide zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Bei der Berechnung der Beiträge gilt ab dem Jahr 2025 ein neuer Beitragsmaßstab. Diesen hat die Vertreterversammlung der SVLFG Mitte November 2024 beschlossen.

Maßgeblich ist für versicherte Unternehmer jetzt das sog. „Standardeinkommen“, das neben der Fläche auch die weiteren landwirtschaftlichen Produktionszweige berücksichtigt.

Um Transparenz zu schaffen, stellt die SVLFG umfangreiches Infomaterial zur Beitragsberechnung auf ihrer Website zur Verfügung. Dies ermöglicht den Versicherten, die Berechnungsgrundlagen im Detail nachzuvollziehen.

Falls dennoch Unsicherheiten oder Zweifel an der Korrektheit der Beitragsbescheide auftreten, steht der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) seinen Mitgliedern beratend zur Seite. Die Experten des WLV prüfen die Bescheide auf Wunsch und unterstützen die Mitglieder bei Rückfragen oder möglichen Wiedersprüchen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige WLV-Geschäftsstelle.

Sie haben Fragen zum neuen Beitragsbescheid der SVLFG?

Ab Mitte Januar verschickt die SVLFG die neuen Beitragsbescheide zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Der Verband rät, diesen Beischeid zeitnah und genau zu prüfen.

Sollten bei der Prüfung Fragen zur Berechnung auftauchen unterstützt sie der WLV gerne durch seine Sozialrechtsexperten. Die Prüfung ist für Sie im Rahmen der bestehenden Mitgliedschaft zur LKK kostenfrei.

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Die SVLFG erklärt die Beitragsberechnung
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