Landwirtschaftsgerichte prüfen Hofeigenschaft – jetzt informieren

Betriebe in Westfalen-Lippe erhalten derzeit Post vom Gericht. Gefragt wird, ob der Hof unter die Höfeordnung fällt. Der WLV hilft per Viko bei der Einordnung.
Landwirtschaftsgerichte in Westfalen-Lippe versenden aktuell Anhörungsschreiben an viele Betriebe. Es geht darum, ob sie unter die Höfeordnung fallen. Hintergrund ist die Mitteilung der für die Hofeigenschaft maßgeblichen Grundsteuerwerte durch die Finanzverwaltung an die Gerichte. Maßgeblich sind die Grenzwerte von 27.000 € bzw. 54.000 €.
Warum ist das wichtig?
Der Anwendung der Höfeordnung beeinflusst direkt, wie ein Hof vererbt oder übergeben werden kann. Für Bauernfamilien in Westfalen-Lippe ist das oft ein zentraler Punkt für die Zukunftsplanung ihres Hofes.