Ergebnis der Agrarministerkonferenz | 5. Mai 2023

Beringmeier: Gute Ansätze, aber immer noch keine Entscheidungen

Am Freitag (05.05.2023) haben sich die Agrarminister der Länder getroffen, um über den Umbau der Tierhaltung zu sprechen. Der WLV vermisst nach Ende der Beratungen konkrete Ergebnisse.

"Gute Ansätze, aber leider wurden dringend notwendige Entscheidungen erneut vertagt." So kommentiert Bauernpräsident Hubertus Beringmeier das Ergebnis der Agrarministerkonferenz. Bei der Frage, wie Erleichterungen im Immissionsschutzrecht vor allem für kleinere Betriebe erreicht werden können, wurde ein Prüfauftrag erteilt. Ein praktikables Finanzierungskonzept zum Umbau der Tierhaltung wurde vom Bund nicht vorgelegt.

"Jetzt heißt es, schnell zu handeln, damit nicht noch mehr Schweinehalter den Mut verlieren", betonte Beringmeier. Der Bund müsse ganz schnell aktiv werden und die erteilten Prüfaufträge abarbeiten.

Mit Spannung hatten die Tierhalterinnen und Tierhalter aus Westfalen-Lippe zuvor auf die Sonder-Agrarministerkonferenz geblickt. Ihr einziges Thema war der Umbau der Nutztierhaltung. Im Kern umfasst das Umbau-Vorhaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums drei Bausteine:

  1. Eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung

  2. eine Förderung für Betriebe zum Umbau ihrer Tierhaltung

  3. Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht

Beringmeier: Noch immer fehlt es an einem schlüssigen Gesamtkonzept

Nach Einschätzung des WLV besteht dringender Nachbesserungsbedarf beim Förderprogramm sowie im Bereich des Umweltrechts, um Stallbauten hinsichtlich entstehender Emissionen genehmigungsfähig zu machen. „Seitens der Bundesregierung fehlt es bisher noch an einem schlüssigen Gesamtkonzept, um den Betrieben für den Umbau der Tierhaltung langfristige und tragfähige Zukunftsperspektiven zu bieten. Von der morgigen Agrarministerkonferenz fordern wir deshalb, dass hier umgehend nachgeschärft wird“, macht WLV-Präsident Hubertus Beringmeier deutlich.

In der aktuellen Fassung kann die Förderung nach Einschätzung des Verbandes nicht zu einem breiten Umbau der Tierhaltung führen. Die aktuell vorgesehenen Fördergrenzen nach Betriebsgröße ermöglichen nur einen beschränkten Zugang zur Förderung. So liegt die Fördergrenze beispielsweise bei 200 Sauen pro Betrieb. Dadurch würde das Gros der 1.400 Sauenhalter in NRW, die durchschnittlich 234 Tiere pro Betrieb halten, von der Förderung ausgeschlossen werden“, sagt Hubertus Beringmeier.

Insgesamt würde der überwiegende Teil unserer Familienbetriebe von vornherein keinerlei Förderung erhalten. Nur mit einer umfassenden Übernahme von Investitionen und laufenden Kosten, die grundsätzlich alle Betriebe in Anspruch nehmen können, kann die heimische Nutztierhaltung gestärkt werden und die Produktion von qualitativ hochwertigem Fleisch auf Dauer regional sichergestellt werden.

Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist dringend erforderlich

Zwar sind notwendige Änderung im Baugesetzbuch bereits vorgesehen, um Betrieben den Stallumbau, -anbau oder -neubau grundsätzlich zu ermöglichen. Problematisch ist jedoch, dass etwa durch Ställe mit Außenklima und Auslauf zusätzliche Emissionen entstehen, die im Zuge des Umweltrechts bisher nicht genehmigungsfähig sind.

„Eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist dringend erforderlich, um überhaupt Änderungen vorhandener Stallbauten hin zu mehr Tierwohl realisieren zu können, denn eine Privilegierung oder Abweichung von den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Sinne einer Verbesserungsgenehmigung für Tierwohlställe ist nach wie vor nicht gegeben. Tierwohl und Emissionsschutz müssen unweigerlich miteinander in Einklang gebracht werden“, so Hubertus Beringmeier.