Haftung bei Tierseuchen | 12. Februar 2026

Mehr Schutz vor Haftungsrisiken bei Schlachtschweinen

Die Schlachtschweine-Lieferung kann im ASP-Fall existenzbedrohend sein. Die Firma Tönnies schließt nach Gespräche mit dem WLV jetzt diese Haftungslücke.

Vor über einem Jahr wollte die Firma Tönnies ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig ändern und stieß dabei auf heftigen Widerstand von Landwirten und WLV. Die geplanten Regeln hätten die Haftung von Landwirtinnen und Landwirte bei Lieferung an den Schlachthof deutlich verschärft. Konkret ging es um Fälle, in denen ein seuchenerkranktes Tier im Schlachthof angeliefert wird. Das Risiko wollte die Firma Tönnies stärker auf die Betriebe verlagern.

Warum ist eine Risikoabsicherung wichtig?

Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest (ASP) können enorme Schäden verursachen, schon ein einzelner Fall im Schlachthof kann hohe Kosten auslösen. Ohne klare Absicherung drohen existenzbedrohende Forderungen vom Schlachthof an den betroffenen Schweinehalter. Das hätte viele von ihnen in NRW hart getroffen.

Aus der Auseinandersetzung ist ein intensiver, konstruktiver Dialog entstanden. Der WLV hat diesen Prozess über Monate eng begleitet. Das Ergebnis ist ein Haftpflicht-Schutzschirm, der existenzbedrohende Risiken auffängt und bisherige Deckungslücken schließt.

WLV Bild

Das ist ein echter Paradigmenwechsel. Wir haben die Absicherung unserer Betriebe im Seuchenfall spürbar verbessert.

Hubertus Beringmeier
Bauernpräsident in Westfalen-Lippe

Was bedeutet das für Betriebe in Westfalen-Lippe?

Für Schweinehalter bedeutet das mehr Sicherheit im Seuchenfall.

  • Bessere Absicherung bei Tierseuchenereignissen
    Im Detail: Für den Fall, dass die betriebseigene Haftpflichtversicherung nicht greifen oder nicht ausreichend sein sollte, profitieren Sie grds. von dem Haftpflicht-Schutzschirm. Dieser gilt ab sofort für Schlachttierlieferungen an die Firma Tönnies und bis zu einer Schadenssumme von 25 Millionen im Einzelfall sowie bis zu 7,5 Millionen Rückrufkosten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

  • Schutz vor existenzbedrohenden Haftungsforderungen

  • Klare Regeln statt einseitiger Risikoverlagerung

Der WLV sieht jetzt auch andere Schlachtunternehmen gefordert, eine solche Absicherung branchenweit als Standard zu etablieren.

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